Drohnenführerschein jetzt machen, so geht’s! (seit 2021 erforderlich)

24022021

Zum Flie­gen fast aller Foto­droh­nen benö­tigt ihr seit dem 1.1.2021 den klei­nen Droh­nen­füh­rer­schein, auch EU Kom­pe­tenz­nach­weis genannt. Wo und wie ihr den der­zeit noch kos­ten­los machen könnt, fas­se ich euch hier ein­mal zusammen.

Seit 1. Janu­ar 2021 gilt eine neue EU-Droh­nen­ver­ord­nung, die lei­der etwas kom­pli­ziert ist mit ihren Klas­sen und Über­gangs­re­geln, daher fas­se ich euch hier ein­mal das Wich­tigs­te, was ver­mut­lich für 95% der Droh­nen­pi­lo­ten unter euch rele­vant ist, zusam­men. Wenn ihr es genau wis­sen wollt, fin­det ihr vie­le wei­te­re Details hier.

Grund­sätz­lich müsst ich euch seit Anfang 2021 als Droh­nen­pi­lot (egal ob pri­vat oder gewerb­lich) in der EU beim Luft­fahrt­bun­des­amt regis­trie­ren und eine gül­ti­ge Droh­nen­ver­si­che­rung vor­wei­sen. Zusätz­lich müsst ihr einen Droh­nen­füh­rer­schein machen, wenn ihr eine Droh­ne fliegt, die schwe­rer als 250 Gramm ist. Das betrifft so ziem­lich jede aktu­el­le Droh­ne mit Aus­nah­me der DJI Mavic Mini und Mini 2.

In Zukunft wer­den Flug­droh­nen in 5 Klas­sen (C0 bis C4) ein­ge­teilt wer­den, das betrifft aller­dings vor­nehm­lich zukünf­ti­ge Model­le, die der­zeit noch nicht auf dem Markt sind. Der­zei­tig ver­füg­ba­re Model­le und alle Droh­nen, die vor dem 1.1.2023 pro­du­ziert wer­den, fal­len unter eine Aus­nah­me­re­gel.

In die­sem Arti­kel bezie­he ich mich daher auf die­se Aus­nah­me­re­gel (weil sie uns heu­te betrifft) und ich bezie­he mich auf Droh­nen mit einem Gewicht von über 250g, weil das die­je­ni­gen sind, die für das ernst­haf­te Foto­gra­fie­ren und Fil­men in der Regel benutzt wer­den. Wei­ter­hin geht es hier aus­schließ­lich um die pri­va­te Nut­zung von Foto­droh­nen, weil die aller­meis­ten von euch ihre Droh­nen ver­mut­lich pri­vat nutzen.

Also: Ihr habt eine Droh­ne, die vor dem 1.1.2023 pro­du­ziert wur­de, schwe­rer ist als 250 g und die ihr pri­vat nutzt. Dann gilt jetzt folgendes:

  1. Ihr benö­tigt eine gül­ti­ge Drohnenversicherung
  2. Ihr müsst euch beim Luft­fahrt­bun­des­amt registrieren
  3. Eini­ge Tage nach der Regis­trie­rung erhal­tet ihr nach Prü­fung eurer Aus­weis­do­ku­men­te eine UAS-Betrei­ber-Num­mer (e‑ID), die­se müsst ihr auf eurer/euren Drohne(n) anbringen.
  4. Ihr braucht den klei­nen Droh­nen­füh­rer­schein oder EU-Kom­pe­tenz­nach­weis. Der­zeit könnt ihr den noch kos­ten­los machen, es gibt aller­dings Hin­wei­se, dass sich das in Zukunft ändern kann.
  5. Ihr dürft nur weit weg (>150 m) von unbe­tei­lig­ten Men­schen flie­gen. Im gesam­ten Flug­be­reich dür­fen sich kei­ne unbe­tei­lig­ten Per­so­nen befin­den. Außer­dem gilt ein Min­dest­ab­stand von 150 m zu Wohn‑, Gewerbe‑, Indus­trie- oder Erholungsgebieten.

Wenn ihr zusätz­lich den gro­ßen Droh­nen­füh­rer­schein macht, dann dürft ihr bis zu 50 m ent­fernt zu unbe­tei­lig­ten Men­schen flie­gen. Der gro­ße Droh­nen­füh­rer­schein ist aller­dings deut­lich auf­wen­di­ger, ggf. mit Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen und außer­dem mit Kos­ten verbunden.

Dass Flug­ver­bots­zo­nen, Flug­ver­bo­te in Natio­nal­parks und ande­re grund­le­gen­de Vor­aus­set­zun­gen beach­tet wer­den müs­sen, ver­steht sich von selbst.

Tene­rif­fa, Blick auf La Gome­ra – selbst­ver­ständ­lich außer­halb des Natio­nal­parks mit der Mavic 2 Pro aufgenommen.

Der ers­te Schritt ist in jedem Fall, eine Droh­nen­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Die benö­tigt jeder Droh­nen­pi­lot. Zusätz­lich müsst ihr, wenn ihr wenn ihr eine Droh­ne habt, die schwe­rer als 250 g ist den klei­nen Droh­nen­füh­rer­schein machen, denn ansons­ten dürft ihr eure Droh­ne in der EU nicht fliegen!

Vor dem klei­nen Droh­nen­füh­rer­schein braucht ihr kei­ne Angst zu haben, den macht ihr nor­ma­ler­wei­se inklu­si­ve der erfor­der­li­chen Regis­trie­rung und Vor­be­rei­tung an einem Vor­mit­tag oder Nach­mit­tag und zwar wie folgt:

  1. Regis­triert euch zunächst hier als Betrei­ber einer Droh­ne (erfor­der­lich). Dort müsst ihr ein Foto eures Per­so­nal­aus­wei­ses hoch­la­den und Anga­ben zu eurer Droh­nen­ver­si­che­rung (ohne­hin schon län­ger Pflicht!) hinterlassen.
  2. Loggt euch nun mit euren Zugangs­da­ten auf der LBA – Ope­nUAV Sei­te ein und schaut euch die Unter­richts­ma­te­ria­li­en in Ruhe an.
  3. Wenn ihr das Gefühl habt, die Grund­la­gen ver­stan­den zu haben, könnt ihr einen Trai­nings­lauf für die Prü­fung mit 25 Mul­ti­ple Choice Fra­gen absol­vie­ren. Ein­mal müsst ihr die­ses Trai­ning min­des­tens durch­lau­fen – um die Mul­ti­ple Choice Fra­gen etwas bes­ser ken­nen­zu­ler­nen, kann es sinn­voll sein, das Trai­ning mehr­mals zu machen, da es immer neue Fra­gen gibt.
  4. Wenn ihr das Trai­ning bestan­den habt (mind. 75% rich­tig) könnt ihr die eigent­li­che Prü­fung star­ten, die nun aus 40 Mul­ti­ple Choice Fra­gen besteht. Auch hier braucht ihr mind. 75% rich­ti­ge Antworten.
  5. Nun bekommt ihr ein PDF mit dem «Füh­rer­schein», dass ihr aus­dru­cken und immer bei euch füh­ren müsst, wenn ihr fliegt, also am bes­ten in die Droh­nen­ta­sche legen oder auf dem Han­dy parat haben. Alter­na­tiv gibt es auch die Mög­lich­keit, sich eine klei­ne Plas­tik­kar­te dru­cken zu las­sen.
  6. Eini­ge Tage nach der Regis­trie­rung bekommt ihr dann noch die eID zuge­sandt (bei mir hat es 4 Tage gedau­ert). Die Num­mer müsst ihr an eure(n) Drohne(n) anbringen.

Grup­pen­bild mit Droh­ne. Nur betei­lig­te Per­so­nen und selbst­ver­ständ­lich außer­halb des Natio­nal­parks auf­ge­nom­men. Mavic 2 Pro.

Bei mei­nen Recher­chen haben mir die Infos aus Droh​nen​.de sehr wei­ter gehol­fen, daher an die­ser Stel­le vie­len Dank an die Kol­le­gen für die aus­führ­li­chen Recher­chen und die gute Auf­be­rei­tung. Dort fin­det ihr bei Bedarf tie­fer gehen­de Infor­ma­tio­nen, unter ande­rem auch eine Zusam­men­fas­sung der jewei­lig anzu­wen­den­den Regeln und Geset­ze für vie­le heu­te ver­füg­ba­ren Drohnenmodelle.

Ich hof­fe, mei­ne Zusam­men­fas­sung hat euch etwas wei­ter gehol­fen und moti­viert, den Droh­nen­füh­rer­schein nun in Angriff zu neh­men, wenn ihr eine Droh­ne mit Gewicht >250g fliegt.

Ergänzung für Schweizer

Eine Lese­rin wies mich dar­auf hin, dass auch Schwei­zer sich über das LBA regis­trie­ren kön­nen und dann eine Deut­sche Fern­pi­lo­ten­li­zenz und e‑ID erhal­ten, mit der sie in der EU flie­gen dürfen.

Meine Meinung

Per­sön­lich fin­de ich es gut, dass es jetzt Regeln gibt. Es ist müßig, dar­über zu dis­ku­tie­ren, ob die im Ein­zel­nen so oder anders aus­ge­stal­tet hät­ten wer­den kön­nen oder ob man sie sinn­voll fin­det oder nicht. Fakt ist, dass das Flie­gen einer Droh­ne in der EU ohne Füh­rer­schein oder gar ohne Ver­si­che­rung straf­bar ist und spä­tes­tens bei einem Unfall oder einer Anzei­ge (eines davon pas­siert frü­her oder spä­ter mit ziem­li­cher Sicher­heit) gra­vie­ren­de Kon­se­quen­zen nach sich zieht.

Die neu­en EU Droh­nen­ge­set­ze legen zumin­dest eine klei­ne Hür­de gegen­über Leu­ten auf, die sich ohne groß nach­zu­den­ken ein sol­ches Gerät kau­fen und oft aus Unkennt­nis oder Leicht­sinn unver­ant­wort­lich damit umge­hen. Das hat bereits in der Ver­gan­gen­heit dafür gesorgt, dass Foto­droh­nen einen schlech­ten Ruf bekom­men haben. Wenn alle Nut­zer damit ver­ant­wort­lich umge­hen, die Regeln beach­ten und dafür auch mal auf die eine oder ande­re Auf­nah­me ver­zich­ten, dann wer­den wir im Rah­men des Erlaub­ten auch in Zukunft tol­le Fotos und Vide­os mit die­sen Wun­der­wer­ken der Tech­nik machen kön­nen. Eine flie­gen­de Kame­ra ist ein­fach eine flie­gen­de Kamera. :-)

Wenn ihr auf­grund die­ses Arti­kels den Füh­rer­schein gemacht und bestan­den habt, dann hin­ter­lasst doch mal einen kur­zen Kom­men­tar, das wür­de mich freuen!

Keine Rechtsberatung

Ich habe die Infos zu die­sem Arti­kel nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen recher­chiert, aber dies kann und will natür­lich kei­ne Rechts­be­ra­tung sein. Checkt im Zwei­fels­fall bit­te die offi­zi­el­len Quel­len.

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Alle Inhalte © Gunther Wegner

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