Die neue EU-Datenschutzverordnung betrifft nicht nur alle Unternehmen und Webseitenbetreiber, sondern auch jeden, der fotografiert! Wer sich mit diesem Thema noch nicht auseinandergesetzt hat, sollte das schleunigst tun, denn die Zeit rennt und möglichen Strafen und ggf. Abmahnungen bei Nichtbeachtung sind heftig. Daher hier einige Denkansätze von mir.
Die folgenden Gedanken basieren auf meinem persönlichen Kenntnisstand und spiegeln in Teilen auch meine eigene Unsicherheit im Umgang mit dem, was da auf uns zukommt, wieder. Sie sollen vor allem Denkansätze sein, um in das Thema einzusteigen, keine Rechtsberatung!
Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutzverordnung DSGVO in Kraft. Das hat nicht nur weitreichende Folgen für Unternehmen und Webseiten-Betreiber, sondern auch für jeden, der fotografiert! Denn das DSGVO «überstimmt» das in Deutschland bisher gültige und bewährte Künstlerurhebergesetz (KUG) und ordnet Digital-Fotos, auf denen Personen zu erkennen sind, als personenbezogene Daten ein, die besonders schützenswert sind.
Ich möchte auf zwei Bereiche eingehen, die uns Fotografie-Schaffende betreffen kann:
- Erstens: auf die Auswirkungen auf unsere Fotografie als solches, sobald wir Menschen auf unseren Fotos abbilden. Auch hier bleibt leider nichts beim Alten, es wird Einschränkungen geben!
- Zweitens: auf die Datenverarbeitung im Rahmen von eigenen Webseiten – viele von euch haben ja selbst einen Blog oder eine Fotografie-Webseite, die sie pflegen – hier besteht dringender Handlungsbedarf!
Kaum sind wir von unserer Reise zurück, müssen wir neben dem Tagesgeschäft und unseren weiteren Projekten uns auch noch um die Prüfung und Umsetzung der neuen Datenschutzrichtlinien, die zum 25. Mai 2018 in Kraft treten, kümmern. Auch bei uns wird die Zeit dafür knapp, immerhin habe ich mit LRTimelapse.com und gwegner.de zwei größere Websites, die entsprechend angepasst und umgestellt werden müssen.
Ich kann daher hier für euch auch nur einen Anreiz schaffen, sich mit dem Thema kurzfristig auseinanderzusetzen – eine Beratung kann ich aufgrund der Komplexität der Thematik nicht geben, werde euch aber weiter unten auf einen Anwalt verweisen, der sich darauf spezialisiert hat und derzeit ein recht attraktives Angebot für Webseitenbetreiber hat (welches ich auch genutzt habe).
Kurz zum Hintergrund der DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO oder GDPR), gilt erstmalig für alle EU-Länder und hat zum Ziel, die Daten und Privatsphäre der EU-Bürger stärker zu schützen. Das Ziel der Datenschutz-Reform ist es, EU-weite, einheitliche Rahmenbedingungen und somit einen achtsameren Umgang mit personenbezogenen Daten zu schaffen. Soweit so gut!
Die neue Verordnung fordert, dass nur diejenigen Daten gespeichert werden dürfen, die für die jeweilige Datenverarbeitungstätigkeit absolut notwendig sind. Zusätzlich ist die Führung eines sogenannten «Verarbeitungsverzeichnisses» gefordert. Auch das Recht auf Löschung und «Vergessen» von Daten ist in der Verordnung verankert.
So gut sich das erstmal aus Verbrauchersicht anhört (gerade nach den letzten Daten-Skandalen bei Facebook & Co.), so weitreichend sind die Konsequenzen für jeden, der Daten erfasst. Besonders gravierend für jeden der fotografiert: der Begriff der schützenswerten «Daten» umfasst neuerdings auch Fotos – mit Konsequenzen nicht nur für Profi-Fotografen, sondern für fast alle, die eine digitale Kamera benutzen.
1. Jeder der Fotografiert
Jahrelang galt in Deutschland das bewährte Künstlerurhebergesetz (KUG). Hier galt grundsätzlich zunächst das Recht am eigenen Bild. Darüber hinaus gab es aber Ausnahmen, die z.B. regelten, dass Personen, die nicht das Hauptmotiv sind z.B. Passanten beim Fotografieren des Berliner Tors, das Publikum beim Fotografieren eines Sportlers oder die Hochzeitsgäste beim Fotografieren des Brautpaars keine Einverständniserklärung unterschreiben mussten.
Das ändert sich nun mit der DSGVO grundlegend. Aufgrund der Tatsache, dass Digitalfotos auch Metadaten wie Uhrzeit, ggf. Ort, etc. enthalten, die deutlich mehr Rückschlüsse auf die Person erlauben, als ein analoges Foto, werden sie nun als personenbezogene Daten behandelt. Das hat im Grunde genommen zur Folge, dass jeder, der Menschen fotografiert, und wenn auch nur als «Beiwerk», von diesen Menschen eine Einwilligung im Sinne eines Vertrages braucht.
Einzige anwendbare Ausnahme besteht für «natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten» (sog. Haushaltsausnahme). Wobei extrem schwammig ist, wie «persönliche Tätigkeit» formuliert ist. Inwiefern hier das veröffentlichen von Bildern Anderer im Internet und Social Media eine rein persönliche Tätigkeit sein kann, wird schon länger kontrovers diskutiert.
Sobald eine gewerbliche Nutzung vorliegt, und dazu gehören auch Werbeeinahmen über Affiliate-Programme, Bannerschaltungen, Youtube-Erlöse etc. ist jegliche etwaige Ausnahme ohnehin vom Tisch.
Überlegt man sich, was das für Sport-Fotografen, Hochzeitsfotografen, Presse-Fotografen oder auch Street-Fotografen bedeutet, ist es weitreichend. Hier findet ihr eine ausführliche Herleitung der rechtlichen Grundlagen im KUG und im DSGVO.
Leider hat es die Bundesregierung bisher versäumt, dem deutschen Recht hier Vorrang einzuräumen, obwohl es wohl möglich gewesen wäre. Zum Beispiel hätte dem bewährten KUG als nationalem Gesetz Vorrang eingeräumt werden können. So hatte die EU es wohl auch vorgesehen. Schweden und Österreich haben z.B. für die Wahrung der Pressefreiheit eigene Gesetze zur «Verfeinerung» des DSGVO erlassen – Deutschland bisher nicht. Damit «überschreibt» das DSGVO unser KUG und wir müssen mit den Konsequenzen leben.
Ich zitiere mal aus o.g. Quelle von RA Rieck:
Ab dem 25. Mai 2018 gilt: Jede digitale Anfertigung eines Fotos, auf dem Personen erkennbar abgebildet sind, ist eine Datenerhebung. Ohne Einwilligung dürfen personenbezogene Fotos im Rahmen des KUG nur noch von der so genannten „institutionalisierten“ Presse und dem Rundfunk sowie den für sie arbeitenden Journalisten und Unternehmen angefertigt und genutzt werden. Damit haben z.B. freie Sportfotografen, freie Konzertfotografen, Hochzeitsfotografen und der gesamte Bereich Street Photography ab dem 25. Mai 2018 ein gravierendes Problem. Gemäß Art. 2 Abs. 1 DSGVO gilt die DSGVO ohne Einschränkungen „für ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen“. Damit ist jegliche „automatisierte Verarbeitung“ ohne Einwilligung oder „berechtigtes Interesse“ grundsätzlich verboten. Nur, wenn ein so genannter Erlaubnistatbestand der DSGVO in Frage kommt, kann ausnahmsweise eine Erlaubnis vorliegen. Somit ist dann jede digitale Speicherung von personenbezogenen Fotos grundsätzlich verboten.
Das bedeutet aus meiner Sicht: ohne explizite Erlaubnis dürfen keine Bilder von Personen gemacht werden, auch wenn diese nicht das Hauptmotiv sind. Denn schon das Anfertigen eines Bildes bedeutet ja eine Speicherung. Die Unsicherheit treibt auf die Spitze, dass eine solche Erlaubnis in Zukunft auch nach Jahren wieder zurückgezogen können werden soll.
Und als explizite Erlaubnis reicht ein einfaches «Model Release» in Zukunft auch nicht mehr aus. Mit jedem Menschen, der fotografiert werden soll, muss ein Vertrag abgeschlossen werden. Das kann auch elektronisch passieren, aber der Mensch muss genau darüber aufgeklärt werden, was ihr mit seinem Bild vorhabt und für welche Zwecke ihr es verwenden wollt.
Und selbst solche verpixelten Bilder, wie ich sie hier zur Illustration verwende dürften ja nicht angefertigt werden, da die originale ja unverpixelt von der Kamera gespeichert werden. Ich sehe schon das neue Killer-Feature für Kamerahersteller: Gesichtserkennung mit Auto-Verpixelung vor der Speicherung. Sollte ich mir vielleicht patentieren lassen…
Die Zukunft wird zeigen, wie das alles weitergeht und welche Präzedenzfälle die Gerichte schaffen. Es bleibt zu hoffen, das unsere Regierung hier endlich eine klare Position bezieht (und zwar abseits vom derzeitigen «die Gerichte werden das schon regeln…») und für Fotografen – und damit meine ich jeden, der fotografiert – eine rechtssichere und realistische Regelung im Sinne eines deutschen Gesetzes erlässt, welches die durchaus sinnvolle Grundidee eines verbesserten Datenschutzes auf EU-Ebene aufgreift und verfeinert.
Update (8.5.2018): mittlerweile gibt es z.B. vom Hamburgischen Beauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit eine Stellungnahme zum Thema Fotografie von Menschen als «Beiwerk» – hier wird sehr gut hergeleitet, welche Lücken in den offiziellen Regelungen bestehen, und welche Regeln behelfsweise angewendet werden könnten. Danach sieht es nicht ganz so schlecht aus. Lohnenswerte Lektüre!
Update (17.05.2018): Immer mehr Interpretationen erscheinen, die das Gesetze-Mischmasch in einer Fotografen-freundlichen Weise interpretieren. Hier z.B. der Datenchutzbeauftragte der Fotocommunity, mit einer Auskunft des BMI im Anhang. So gerne ich auch «Jawoll, es ändert sich nichts» rufen würde – aus meiner sicht sind das gut gemeinte Interpretationen, die die Gerichte in den nächsten Jahren entweder bestätigen oder verwerfen werden. Einen Grund zur Panik sehe ich aber auch nicht.
Update (27.06.2018): Erstes Urteil durch OLG Köln, was «etwas Klarheit» schafft, aber im Endeffekt doch nicht unbedingt. Aber lest selbst.
Update (22.07.2018): EBook des Rheinwerk Verlages: Die Auswirkungen der DSGVO auf die Fotografie
Kommen wir nun zu den Dingen, wo ihr dringend tätig werden müsst, falls ihr außer Fotos noch andere personenbezogene Daten verarbeitet, z.B. weil ihr eine Webseite betreibt.
2. Webseiten-Betreiber
Jeder, der eine Webseite betreibt auf der er Daten der Nutzer erfasst (und dazu gehören auch die IP Adresse) unterliegt der DSGVO und muss tätig werden!
So sicher wie das Amen in der Kirche, wird DSGVO ab dem 25. Mai die Abmahnanwälte auf den Plan rufen, die das Internet automatisiert abgrasen auf der Suche nach Verstößen gegen das Gesetz und dann teure Briefe versenden.
Zu den Bereichen, in denen Daten der Webseiten-Besucher gespeichert werden und in denen u.U. dringender Handlungsbedarf besteht, gehören:
- Facebook / Twitter /Google-Plus-Plugins – sie sind absolutes No-Go, da sie bei jedem Aufruf der Seite schon personenbezogene Daten an die entsprechenden Dienste schicken. Als datensparsame Alternative setze ich die von der c’t entwickelten Shariff-Buttons ein, dafür gibt es auch ein WordPress-Plugin.
- Google Analytics – Alleine dieses Thema ist extrem umfangreich, z.B. hier abgehandelt – beispielsweise muss ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google abschlossen werden.
- Auch mit anderen Dienstleistern, z.B. Hostern aber auch Cloud-Betreibern müssen spezielle DSGVO-konforme Verträge geschlossen werden.
- Kommentare (IP Adresse ggf. anonymisieren!)
- Newsletter
- Daten, die von anderen Servern nachgeladen werden, z.B. eingebettete Videos, Google Maps, Google-Fonts etc.
- WordPress Plugins checken! Hier gibt es eine ganz gute Auflistung.
- Personenbezogene Daten haben ein Verfallsdatum und müssen, wenn kein berechtigtes Interesse besteht, sie längerfristig zu speichern, gelöscht werden. Auch das ist nicht trivial zu implementieren.
Und das ist nur die Spitze des Eisbergs (kein Anspruch auf Vollständigkeit!)
Externe anwaltliche Unterstützung kann sinnvoll sein!
Mein Fazit
Leider ist die DSGVO wieder eines dieser Gesetze, bei denen leider nicht alle Implikationen bedacht wurden und das unfassbar viele Auswirkungen hat, die der Gesetzgeber ziemlich sicher vorab nicht abgesehen hat, und die wir alle nun ausbaden müssen.
Jetzt ist es 5 vor 12, die (schwache) Hoffnung, dass die neue Regierung noch tätig würde haben sich aufgelöst und wir müssen handeln. Das Thema Fotografie kann derzeit eigentlich nicht wirklich umfassend gelöst werden. Im Privaten Umfeld wird es kaum durchsetzbar sein, dass keine Fotos mehr gemacht werden. Gewerbliche Fotografen hingegen tun gut daran, sich wirklich eingehend mit der Materie zu beschäftigen und ihrer Model-Releases rechtssicher der DSGVO anpassen zu lassen. Da ich selbst meist nur im außereuropäischen Ausland Menschen fotografiere, betrifft es mich derzeit weniger. Aber ganz sicher werde ich in Zukunft stärker aufpassen, bei Bildern die ich veröffentliche.
Update: hier gibt es eine Petition, die es sich sicher lohnt zu unterschreiben!
Im Bereich der Websites gibt es noch unfassbar viel zu tun, um die ganzen Erfordernisse technischer aber auch dokumentatorischer Art umzusetzen – und die Zeit wird jetzt echt knapp!
Wie seht ihr das Thema? Was sagt ihr zu den Einschränkungen im Bereich der Fotografie? Habt ihr eure Webseiten schon fit gemacht? Ich freue mich über eure Kommentare!
Linksammlung (wird ergänzt):
- DSGVO vs. Meinungsfreiheit
- Fotografieren in Zeiten der DSGVO – Große Panikmache unangebracht
- Aus Fotos werden Daten bei Freelens
- Petition zum Thema
- WordPress Plugin Check
Hat Dir der Artikel gefallen?
Dann melde Dich doch bitte zu meinem kostenlosen Newsletter an. Dann bekommst Du eine Nachricht bei neuen Artikeln und Du wirst auch exklusiv als erstes über neue Workshops und Reisen informiert! Außerdem gibt es dort auch immer wieder Hintergrund-Infos, die so nicht im Blog stehen.
Natürlich freue ich mich auch sehr, wenn Du mir bei YouTube, Instagram und Facebook folgst.
Alle Inhalte © Gunther Wegner
*) Mit einem Stern gekennzeichnete Links sind externe Partner-Links. Ihr unterstützt mich, wenn ihr darüber bestellt. Alternativ könnt ihr auch über folgende Direktlinks in die Shops wechseln:
Amazon.de, Amazon.at, Amazon.com, Foto Koch, Augenblicke-Eingefangen, camforpro.com.
Über meine Zusammenarbeit mit externen Partnern habe ich hier ausführlich geschrieben. Danke!
Danke für die Info ?
Danke, sehr informativ!
DSGVO ist sicherlich bei genauer Auslegung eine Katastrophe für die Fotografen. Bleibt zu hoffen, dass die Paragraphen nicht so streng ausgelegt und angewendet werden.
Hi, vielen Dank für den informativen Artikel.
Leider finde ich Netz so gut wie nichts zum Thema:
Bestehende Fotos und wie regelt das die DSGVO.
Ich betreibe eine Vereins-Seite und einen Reiseblog und einige Vereine haben ihre Webseite komplett dicht gemacht.
Gibt es herzu eine rechtssicher Aussage?
Danek und LG
Servus,
habe nur eine Frage: (Bin noch neu in der Fotografie)
Darf ich auf der Strasse, Gebäude fotofrafieren wobei auch Leute zu sehen sind, dieses Foto aber nicht veröffentlich wird.
Gruss
Wolfgang
Danke für diesen (zeit)aufwändigen Beitrag. Ich bin siebzig, betreibe zwei Seiten und konnte bisher überhaupt nichts damit anfangen. Nun bekomme ich eine Ahnung, worum es geht. Ich fotografiere auf der einen Seite ausschließlich mich mit meinem Unikatschschmuck. http://www.atelier-7-stein.de Auf der anderen Seite ist meine Fotografie zu sehen (auch ein Shop). Zum Glück habe ich keine Menschen im Visier, wenn dann nur mich. Ich glaube, ich kann erst mal gelassen damit umgehen… Werde sehen, wer mich beraten kann. Wir als Selbständige haben es schon nicht so ganz leicht, nun solche umfangreichen zusätzlichen Belastungen. Herzliche grüße und Dank für erste verständliche Information. Christine
Hallo Herr Wegner,
herzlichen Glückwunsch zu Ihrer tollen Website.
Eine Frage zu Fotos auf unserer Website.
Müssen auch bezüglich der bisherigen Fotos Maßnahmen ergriffen werden? Wenn ja, welche Alternative empfehlen Sie?
1. Von allen erkennbaren Personen Einverständnis einholen?
2. Personen verpixeln?
3. Alle Fotos mit Personen löschen?
4. Seite vom Netz nehmen?
Im Voraus besten Dank.
MfG Heinz Eßer
Hallo Heinz, wie gesagt, ich kann hier keine Rechtsberatung geben.
Rückwirkend gilt die Verordnung aber wohl nicht.
Vom BMI gibt es einem Artikel über die Änderungen für Fotografen in der FAQ zur DSGVO, die komplett konträr zu sein scheint zu den Aussagen in dem im Blog verlinkten Artikel («Hier findet ihr eine ausführliche Herleitung …»):
DDR 2.0.
So wird das nichts mit der Digitalisierung Deutschlands.
Demnächst wieder analog.
Zurück ins letzte Jahrtausend.
Ich lese immer wieder ‘Abmahnanwälte’ zu dem Thema. Ich kann mir das nicht so recht vorstellen, da es ja eine Landesbehörde ist, die das prüft. Da kann nicht einfach irgendein Jurist kommen und mich abmahnen. Er könnte mir bei der entsprechenden Behörde anschwärzen, die mir dann einen Fragebogen schickt und je nach Antwort(-zeit) genauer hinschaut. Wenn dann Lücken offenkundig werden, werde ich aufgefordert diese zu beheben und wenn ich dem nicht nachkomme werden Strafen fällig. Außerdem muss ich bei grob-fahrlässigen Sicherheitslücken oder Leaks mit Strafen rechnen. So war die Einschätzung unseres TÜV-geprüften Datenschutzbeauftragten.
Ich denke wie so oft wird das heißer gekocht als es gegessen wird, schon weil die EU mit dem Gesetz an Facebook, Google etc. ran will und an Fotografen gar nicht gedacht hat. Da wird es eine Menge Klagen geben bevor da einigermaßen Klarheit herrscht. Ich persönlich werde mir meine Webseite anschauen aber die Art wie ich Fotos mache werde ich vorerst nicht ändern.
Ich meine jeder der mit seinem Handy auf einem belebten Platz ein Selfie macht und das auf Instagram postet (wohl nicht mal nötig) wäre der Einschätzung nach gefährdet abgemahnt zu werden.
Hallo Gunther,
ich habe mich in den vergangenen Tagen (und Wochen) ebenfalls in die Thematik eingelesen. Generell kann man sagen, dass überall große Unsicherheit herrscht.
Die wichtigsten Dinge, wie kommerzielle Websites habe bereits nach besten Wissen DSGVO-sicher gemacht.
Weißt du denn, ob die Verordnung auch bei rein privaten Blogs gilt? Von den Bilder ist es klar, da gilt die neue Verordnung sowieso, aber wie sieht es bei der technischen Umsetzung in Blogs aus (zum Beispiel das Einbetten von YouTube Videos)? Habe ich da als Privatblogger mit 0,- Umsatz/Gewinn eher Ruhe vor der DSGVO, oder muss ich genau so hardcore alles umbauen?
Moin moin!
Wer seine Homepage noch fit machen muss, kann unter nachfolgendem Link mal schauen welche Sachen auf der Homepage alles «nach Hause telefonieren» und somit Daten übermitteln.
https://webbkoll.dataskydd.net/en/
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Thomas
Du hast die wirklich dramatische Situation aus meiner Sicht vollkommen zutreffend beschrieben, allerdings mit einer Ausnahme: Massenabmahnungen ohne konkretes Mandat sind rechtswidrig. Sollte sich herausstellen dass dies der Fall ist, würde ich sofort Strafanzeige wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug erstatten, bei grösseren Kanzleien bei größeren Kanzleien gern auch um das Wort «bandenmäßig» ergänzt. Bereits die Androhung hat dazu geführt, dass alles nur ein «bedauerliches Kanzleiversehen» war.
Hier ein guter Artikel mit Mythen und tatsächlichen Fakten zur DSGVO:
http://www.rechtzweinull.de/archives/2558-mein-erster-dgsvo-rant-zu-viele-mythen-und-gefaehrliches-halbwissen-zum-neuen-europaeischen-datenschutzrecht.html
Ehrlich gesagt, fehlt mir bei dem Artikel auch ein wenig die Substanz. Wirkt ein wenig wie Clickbait in die andere Richtung… :-)
Ok, der Artikel ist in der Tat sehr kurz. ;-)
Hier ein deutlich längerer, der ebenfalls mit guten Argumenten vor unbegründeter Panikmache warnt: https://www.rechtambild.de/2018/05/fotografieren-in-zeiten-der-dsgvo-grosse-panikmache-unangebracht/
Der zentrale und für die hier stattfindende Diskussion relevante Satz lautet: «Auch bei gewerbsmäßiger Personenfotografie gelten weiterhin die §§ 22, 23 KUG.»
Interessant ist aus meiner Sicht, dass die Autoren des Textes auch durchspielen, was geschehen würde, wenn das spezialgesetzliche KUG die DSGVO nicht verdrängen würde. Auch hier ändert sich nach Ansicht der Autoren mehr oder weniger nichts: «Selbst wenn die DSGVO dem KUG vorgehen sollte, besteht nach unserer Ansicht ein ausreichend großer Spielraum für eine auch gewerblich rechtmäßige Personenfotografie.»
Der verlinkte Artikel ist insofern nicht ganz richtig, als dass zwar §85 der DSGVO erwähnt wird und was er besagt. Aber der §85 alleine entbindet uns nicht von den Auswirkungen der DSGVO. Dazu müsse die Bundesregierung tätig werden und das alte KUG über die EU-Verordnung setzen. Wer sich ein wenig mit dem Rechtssystem auskennt, weil, dass Verordnungen zwar immer unter einem Gesetz stehen, aber in diesem Fall «sticht» die EU-Ebene die Bundesebene. Fertig. Da gibt es nichts zu rütteln. Die DSGVO regelt mitunter die Datenerfassung, die – wie hier im Beitrag gwegner.de richtig formuliert ist – sich bereits auf das Machen von Fotos bezieht.
Mehr habe ich dazu nicht zu sagen. Außer … unterschreibt die Petition. So könnte man die Regierung dazu bewegen, noch tätig zu werden. Es gibt nämlich kein Verfallsdatum für §85, da die DSGVO seit 25.05.2016 bereit in Kraft ist, aber jetzt nach 2 Jahren ihre Anwendung in den EU-Mitgliedsstaaten findet.
Zu der Frage des KUG habe ich folgenden interessanten Thread bei twitter gelesen. Da ist auch der für die DSGVO zuständige Berichterstatter beteiligt. https://twitter.com/JanAlbrecht/status/990244305477558272
Er schreibt bezüglich §23 KUG: «Die DSGVO ändert an der Rechtslage in Deutschland in dieser Frage gar nichts. Art. 85 DSGVO verweist in das nationale Recht, das gilt auch für das bereis bestehende Recht inkl. der Rechtsprechung.» Und weiter: «Der EU-Gesetgeber fordert im Rahmen des Art. 85 DSGVO nicht, dass NEU geregelt wird, sondern DASS geregelt wird.» Und das hat er mit §23 KUG bereits.
In §23 KUG ist u.a. geregelt, in welchem Fällen bereits heute Photographien ohne Einwilligung der Personen verbreitet werden dürfen. Aber: Ich bin kein Jurist und ich würde mir nicht anmaßen, da mit meinem Halbwissen irgendwelche Sachen zu interpretieren. Wofür ich plädiere ist, sich gründlich zu informieren.
KUG §23 regelt nur die Veröffentlichung, nicht aber das Anfertigen der Daten (Personenbilder) Für unrechtmäßig erstellte Bilder gilt das KUG nicht
Hallo, danke Gunter für deine Zusammenfassung.
Sehe nur ich das so oder entwickelt sich alles sehr totalitär in letzter Zeit. Neue «Drohnen»-Gesetze, Netzwerkdurchsetzungsgesetz, Bankgeheimnis abgeschafft, jetzt die DSGVO… Der Datenschutz ist für den Normalbürger m.E. schon lange nicht mehr existent. Eine Regierung, die ihrem Auftrag nicht gerecht wird und die ganzen Lobbyisten die sich wieder austoben können, tragen ihr Übriges dazu bei. Es reicht!!! Das Ganze zielt nur auf die totale Kontrolle ab, dies hat mit Demokratie nichts mehr zu tun. Ich komme mir aktuell vor wie in einem schlechten Science-Fiction-Film… Und deutsche Poltitik unternimmt nur etwas, wenn es um Humanität und um Minderheiten geht. Klingt hart, ist aber so. Schade.
Grüße Robby
Hallo,
ich finde das skandalös. Abgesehen, dass es zu einer Flut von Abmahnungen an ganz normale Bürger kommen wird, die diese in arge Schwierigkeiten stoßen können, ist es für viele freie Fotografen existenzbedrohend. Ich kann es nicht fassen, dass so ein Irrsinn von Menschen erdacht worden ist.
Hallo Zusammen,
Europa entwickelt sich zurück in die Steinzeit. Es wurde versprochen Bürokratie abzubauen. Stattdessen schicken sie die unfähigen Politiker nach Brüssel, die dort ein Schweine Geld verdienen und keine Ahnung haben was sie da tun. Es werden unsinnige Gesetze erlassen und die Bürger werden verunsichert und alleine gelassen. Ich kann ehrlich gesagt die Polen, Ungarn und Österreicher verstehen. Ich für meinen Teil habe die Schnauze voll und alle meine Seiten abgeschaltet.
Schade, schade.
Grüße
Josef
Das ist nicht Schuld der EU! Das ist das Problem der Deutschen Regierung die nichts getan hat um das Kunsturhebergesetz zu updaten an die DSGVO. Zeit dazu hatte sie schliesslich genug.
Es ist diese Eigenheit der Deutschen Legislative dass sie immer alles den Gerichten überlässt und damit Hamburger Landgerichten zum Grossteil die Deutungshoheit gibt.
… was meiner Meinung nach verfassungswidrig ist, denn es gibt aus gutem Grund die Gewaltenteilung.
Moin, wie verhält sich das Ganze denn mit den Unmengen an TFP Fotografen die regelmäßig in großen Gruppen durch die Städte ziehen und Models fotografieren. Einige Fotografen lassen sich TFP Verträge abzeichnen, manche machen gar nichts. Die Bilder findet man dann meist zeitnah bei Facebook und Instagram. Muss mit jedem Modell ein Vertrag geschlossen werden? Was passiert mit sog. «behind the scenes» Aufnahmen, wo man Fotografen bei deren «Arbeit» sehen kann ?
Ich habe von Hr. Matutis noch einen interessanten Link zum Thema DSGVO vs. dem Recht auf Meinungsfreiheit, welches ja u.A. in Artikel 5 Grundgesetz festgeschrieben ist, bekommen: http://www.internet-law.de/2018/03/schraenkt-die-datenschutzgrundverordnung-meinungsaeusserungen-im-internet-ein.html
Hallo.
Das ist doch völlig absurd.….… es ist an sich ja schon ein Unding das hier die Arbeit erst mal der Judikative überlassen wird.
Man wartet jetzt ein paar Präzedenzfälle ab und erstellt (nach den Erfahrungen der letzten Jahre) erst mal ein untaugliches Gesetz, vermutlich wird dieses dann wieder vom Bundesverfassungsgericht gekippt, wäre ja nicht das erst mal.
Prinzipiell ist damit jeder politische Blogger erledigt und juristisch angreifbar, im Zweifelsfall so lange bis entsprechende Gesetzesnovellen verabschiedet werden.
Noch einen schönen Tag :)
Hallo Bernd
es ist noch viel absurder: Das ist eine EU Verordnung, die auch ohne nationales Recht gilt, solange es nicht ein nationales Gesetz gibt, die die Details regelt.
In diesem Fall kann das Bundesverfassungsgericht gar nichts kassieren sondern höchstes den offensichtlich schlafenden Gesetzgeber dazu verdonnern, ein nationales Gesetz zu erlassen (wie es beispielsweise Österreich jetzt gemacht haben – aber die sind auf andere Art und Weise auch wieder über das angestrebte Ziel hinausgeschossen)
So eine Massnahme (erstellt gefälligst ein Gesetz) kann übrigens auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erlassen; die Schweiz hat da langjährige Erfahrungen damit ;-) [ja, das ist ein Europäischer Gerichtshof, keine EU-Behörde]
Hallo Rolf Wilhelm.
Mir ist schon bewusst das es eine EU-Verordnung ist… und das diese gilt.
Nur haben es die Anderen ja auch hin gekriegt das ganze mit einem «nationalen Gewand» auf die jeweiligen Bedürfnisse anzupassen siehe Österreich/Schweden.
Das Bundesverfassungsgericht kann schon was kassieren, vermutlich hab ich es falsch/missverständlich ausgedrückt.
Sollte… der Bund.… und die Länder, irgendwann.. also in ca.… gefühlten 200 Jahren, die EU Verordnung mit einem Gesetz «ausschmücken» .…. diese «ausschmückende» Gesetz, aber gegen das Grundgesetz verstoßen, kann das Bundesverfassungsgesetz, dieses Gesetz wieder kassieren. Die geballte Kompetenz, konnte man ja unlängst schon bei der Vorratsdatenspeicherung usw… erleben. Ohne «Karlsruhe» geht in diesem Land ja fast nichts mehr.
Man verzeihe mir im übrigen den Sarkasmus. Aber an so manchen Tagen weiss ich ehrlich gesagt nicht, ob man lachen oder weinen soll.
Versteh mich nicht falsch, ich hab schon sehr von Europa profitiert, gerade durch die Möglichkeit in jedem EU Land arbeiten und dort auch leben zu können. Das ist ein unglaubliches Privileg.
Nur was einem Brüssel manchmal, oder immer öfter für «Seltsamkeiten» auftischt, spottet jeder Beschreibung, der Europäische Gedanke, ein an sich sehr nobler und begrüßenswerter, wird durch solche, in weiten Teilen, unpraktikablen Verordnungen sabotiert. Wobei diese Debatte Europa/EU jetzt jeglichen Rahmen sprengen würde.
Soweit ich das ganze nachvollziehen und beurteilen kann, hilft das ganze aktuell nur dem Berufstand der Juristen. :D
Wenn die Absicht war, damit die Datenkraken ins Visier nehmen wollte, würde ich mal pauschal sagen, geht das ganze bisher zumindest voll am Ziel vorbei.
Einen schönen Montag noch. :-)
So etwas ähnliches gibt es ja schon lange in Amerika, nur mit Waffen. Jeder darf eine haben, um sich vor Angreifern zu schützen. Dumm dabei ist nur, dass immer mehr Bekloppte inzwischen ganze Schulklassen damit niedermetzeln.
«Blogger erledigt und juristisch angreifbar, im Zweifelsfall so lange bis entsprechende Gesetzesnovellen verabschiedet werden.»
Das ist wohl das Ziel.
Muss man bei der DSGVO nicht erst mal zwischen personenbezogenen und personenbeziehbare Daten unterscheiden?
Ich dachte:
Ein digitales (geeignetes) Foto auf der eine Person abgebildet ist, wären personenbeziehbare Daten, da (noch) kein Geburtsdatum und keine Wohnanschrift mit der Aufnahme übermittelt werden.
Nur, wenn ich mit geeigneter, technischer Hilfe aus dem Foto biometrische Daten festlege und dies mit einer entsprechenden Datenbank kopple habe ich auf dem Foto personenbezogene Daten.
Würde dann ein Verstoß nicht erst bei der Koppelung mit Vergleichsdaten entstehen?
(51)
Das Hauptproblem dürfte nicht die DSGVO an sich sein, sondern diese in Kombination mit dem deutschen Abmahnirrsinn, der es erlaubt, dass unfähige «Anwälte» die es zu nix anderem gebracht haben, ehrbare Bürger und Kleinunternehmer mit ihren Drohungen erpressen.
Das betreiben einer Webseite, Blog oder auch eines Youtube-Kanals oder Facebookseite unter diesen Umständen ist eher russiches Roulette mit 5 vollen und einer leeren Kammer.
Vor allem dieser unselige Abmahnirrsinn gehört endlich abgeschafft.
Na ja, was soll man auch erwarten, wenn man immer und immer wieder unfähige Leute in politische Positionen wählt. :-(
«Denn wer sich für zu schlau hält um sich in der Politik zu engagieren, der ist selbst schuld, wenn man von Leuten regiert wird, die dümmer sind als man selbst» – Platon
Hallo Gunther,
sehr gute Idee die DschGVo zu thematisieren!
Weiß jemand wie es mit Bildern ist, die vor Inkrafttreten der DschGVo aufgenommen wurden und wie es um Aufnahmen von EU-Bürgern steht wenn diese im außereuropäischen Ausland z.B. im Urlaub, abgelichtet wurden/werden?
Hallo in die Runde. Das müsste ja eigentlich auch für «alte» Bilder gelten, oder ? Wenn ich ein Bild auf einer Website veröffentlicht habe und nach dem 25. Mai jemand meckert .….. Oder gibts da einen Bestandschutz?
Gruß
Thomas
Wenn Du z.B. bei einem Konzert zuvor von jedem Musiker, dem Bühnenpersonal und jedem erkennbar abgebildeten Zuschauer eine schriftliche Genehmigung eingeholt hast, und keine der eingeholten Genehmigungen widerrufen wurde, bist Du wahrscheinlich auf der sicheren Seite. Bei Mitschnitten von Videos würde ich außerdem empfehlen, noch schnell eine Erlaubnis des Komponisten, der Band, des Platten-Labels und des Veranstalters nachzureichen, der hatte nämlich das Hausrecht. Ach ja, bestimmt hast Du auch nicht vergessen, die Veröffentlichung bei der GEMA anzumelden …
Das ist mal wieder völlig an der Realität vorbei von der EU – weiß jemand wie das Ganze dann eigentlich mit Foren aussieht…?
Ich kann nicht für ein kleines privates Forum 400 € an Anwaltskosten raushauen.…oder die ganzen Clan-Websites oder Gilden-Foren..?
Weiß jemand, wie das in solchen Fällen gehandelt wird? :O
Wenn Du keinen Anwalt bezahlen willst, musst Du Dich halt selbst schlau machen und die Richtlinien umsetzen.
Bei den Blog mit WordPress dachte ich ja auch anfangs, dass sich das mit einer eigenen Domain (und nicht xyz.wordpress.com) lösen lässt, weil man da die entsprechenden Plugins einbauen und den Code ändern kann, dass das DSGVO-konform abläuft.
Nur dann fiel mir ein, warum ich 2007 bei wordpress.com untergeschlüpft war: Die Updates. Ein Update kann wegen einer Sicherheitslücke auch sehr spontan notwendig werden.
Nur, laufen danach noch alle Plugins, die verhindern, dass WordPress nach Hause telefoniert? Damals war das nicht der Fall. Und was ist mit den händischen Änderungen im Code? Die sind dann auch weg. Und kann man die beim Update wieder so reinfrickeln?
Ich verstehe das für mich so, dass ohne ein pluginfreies von Kern auf DSGVO-konformes WordPress ein WordPressblog relativ riskant ist. Und für mich im Moment der Aufwand nicht im Verhältnis steht.
Gilt das auch bei Zeitrafferaufnahmen? Ich plane gerade einen Film über unser Städtchen und da werden Menschen auch im Zeitraffer zu sehen sein.
Ja, sicher. Das gilt auch für Video, also auch für Zeitraffer. Ein weiterer Grund mit langen Belichtungszeiten zu arbeiten, so dass Menschen verwischt werden. Klappt aber natürlich nicht, wenn jemand lange ruhig an einem Ort vor der Kamera stehen bleibt.
Danke Gunther. Guter Tipp und ich werde mal sehen was ich machen kann. Bin noch Anfänger.
Hallo in die Runde, frage mich wie das mit im Ausland aufgenommenen Fotos (wo das Gesetz nicht greift)
aussieht? Weiß darüber jemand genaueres?
Es geht ja um den Schutz von EU Bürgern. Wenn du also in einem nicht EU Land einen EU Bürger fotografierst, greift auch dort die Verordnung.
Das denke ich nicht Gunther.
Ich wohne in den USA und ein EU Bürger als Tourist der in den USA nach dort legalem Recht fotografiert wird und es veröffentlicht wird weil nur Beiwerk kann sich meiner Meinung nach kaum auf DSGVO beziehen – und vor allem kaum den US Fotografen abmahnen.
Das wäre eine krasse Missachtung der nationalen Gesetzgebung und Souveränität des nicht EU Landes.
Es heisst noch immer dass bei Aufenthalt in einem fremden Land die dortigen Gesetze gelten und nicht die des Heimatlandes.
Hallo Brigitte
siehe dazu bitte meinen Kommentar von gestern:
https://gwegner.de/blog/dsgvo-und-auswirkungen-fuer-fotografen-und-webseitenbetreiber/#comment-484497
Hi Gunther, danke für die Infos. Von dieser Änderung hatte ich bisher noch nichts gehört. Das wäre das Big-Brother-Gesetz. Wir dürfen keine Menschen mehr fotografieren. Die Presse und die Polizei darf uns an jeder Straßenecke filmen. Auf der anderen Seite ist das Gesetz auch ein gezielter Schuss auf die «friedlichen Wirtschaftswaffen» der USA, Facebook etc. Deine verpixelten Bilder haben doch auch etwas ästhetisches. ;)
Die Lösung: Ich schraube einfach alle meine ND-Filter aufeinander und fotografiere nur noch mit Shutterspeed > 1 min. :D
Wird schon nicht so wild werden und wenn doch wird es wieder mal Zeit, auf die Straße zu gehen und Petitionen zu schreiben.
Petition gibt es schon. https://www.openpetition.de/petition/online/aufhebung-der-eu-datenschutz-grundverordnung-dsgvo-fuer-fotografen-agenturen-kunst-presse
2 weitere Petitionen:
https://www.change.org/p/pressefreiheit-kunstfreiheit-bundestag-aufhebung-der-eu-datenschutz-dsgvo‑f%C3%BCr-fotografen-agenturen-kunst-presse-film
https://www.change.org/p/european-parliament-die-datenschutz-grundverordnung-dsgvo-darf-so-nicht-in-kraft-treten
Hallo Herr von Prondzinski,
danke für den Link. Ich habe unterschrieben ! Mal schauen, ob sich was tut.
Hallo, mir als Freiberufler in der IT Welt stellen sich ähnliche Probleme und treibt mich um. Aktuell tendiere ich dazu sämtliche Webseiten abzuschalten. Sowohl meine Firmenseite als auch meine private Hobbyfotogallerie.
Da sowohl Österreicher, als auch andere EU Staaten in der Lage waren entsprechende Gesetze zu erlassen, hat Berlin nicht nur wieder geschlafen, sondern nach meiner persönlichen Wahrnehmung mittlerweile an Arbeitsverweigerung. Würden wir als Freie Gewerbetreibende sowas abliefern, könnten wir morgen unser Gewerbe schließen. Zwar bin ich kein Jurist, aber es begünstigt eigentlich nur die Großen Betriebe die den Wasserkopf den diese EU Regelung mit sich bringt auch leisten können. Es hört ja nicht bei Webseiten auf.… das ganze geht ja noch weiter, da ja auch die interne Datenhaltung nachweisbar sein muss. Für mich ist das schlicht nicht mehr leistbar, ich hab Projektaufträge, die Kundschaft droht mit Auftrag, mich in meiner spärlichen Freizeit auch noch damit rum zu schlagen ist einfach ein Unding. Wenn unser Gesetzgeber sich einen schmalen Fuß macht und die endgültige Arbeit der Judikative überlässt, darf man sich nicht wundern wenn viele Kleinbetriebe ihr Geschäft aufgeben. Die DSVGO betrifft ja nicht nur Fotografen sondern auch in der Breite fast alle Betriebe. Das die privaten Webseitenbetreiber hier auch angreifbar gemacht werden ist, auch ein Unding. Man könnte grade annehmen der Deutsche Staat hat seine Kleinbetriebe und Mittelständler nicht nötig, ein lästiges Übel auf das man verzichten kann. :-). «Mögest Du in interessanten Zeiten leben».
Bernd
Ich finde Deine Einstellung spannend. Tatsächlich geht die neue Regelung in Deutschland weniger weit wie bisher, aufregen sollten sich Leute in Italien, die sowas bisher gar nicht gekannt haben. (nicht meine Aussage, die von einem auf IT-Recht spezialisierten Anwalt, mit dem ich mich unterhalten habe)
In Deutschland gibt es das (ich glaube weltweit einmalige) Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Und unter diesem Recht war es schon immer so, das beispielsweise Webseiten ausdrücklich erklären mussten, warum und welche Daten sie von den Besuchern sammeln oder im Falle einer Fotografie das Einverständnis der Personen eingeholt werden musste. Neu ist, dass dies weltweit durchgesetzt werden soll (bisher war ich, in der Schweiz lebend, davon verschont – neu muss ich das auch berücksichtigen, falls meine Besucher EU-Bürger sind) und neu ist, dass dies für alle EU-Länder mehr oder weniger einheitlich geregelt ist.
Speziell finde ich, dass jetzt plötzlich Hektik herrscht, obwohl diese Verordnung schon seit 2 Jahren gilt und jetzt erst die Übergangsfrist abläuft und damit (in Deutschland) das recht weitgehende (aus Sicht der anderen EU-Länder) DSG ausläuft. Das DSG hat das fast alles schon, allerdings klarer, abgedeckt.
Ich bin allerdings bei Deiner Aussage, dass die Deutsche Regierung ganz offenbar geschlafen hat und diese Verordnung nicht in ein klärendes nationales Recht gegossen hat. Viel Futter für halbseidene Anwälte und Abmahner (auch das recht einmalig in Europa, diese Abmahnungen).
Hallo Rolf Wilhelm.
Ganz ehrlich, keine Frage die Thematik ist natürlich nicht neu, nur geht es hier nicht nur um irgend eine lapidare Impressumspflicht, oder darum die betriebenen Webserver so gut wie möglich abzusichern. Die Logs zu rotieren zu löschen usw…
Das ganze greift ja auch in interne Datenhaltung über Kunden, sprich Dritte ein. So wie ich das mit meinem Juristen durch gekaut habe… müsste ich einen Datenschutzbeauftragten einstellen, oder mir einen externen einkaufen. Geklärt ist auch zumindest nach meinem Verständnis nicht endgültig wie mit Bestands/Altdaten umzugehen ist.
Prinzipiell bin ich sehr für Datenschutz, ich denke nur das diese EU Verordnung weit an dem vorbei geht was praktikabel ist.
Was mich vor allem auf die Palme bringt ist die Umkehrung der Beweislast, die Betreiber sind jetzt verpflichtet ständig lückenlos nachweisen zu können das alles korrekt abgearbeitet wurde. D.h man ist per se erst mal schuldig.
Noch einen schönen Sonntag :)
Der Unterschied zu früher sind die angedrohten Strafen. Bis zu 20 Millionen oder 4 % des Umsatzes sind dann für Deutschland etwas neues. Ansonsten waren die meisten Daten auch schon früher nach den fast gleichen Regeln zu verarbeiten.
Könnte es was bringen, wenn es möglich wäre, bei Bedarf, die EXIF-Daten in der Kamera per «Knopfdruck» zu sperren, zu unterdrücken, what ever? Ich weiß, war jetzt wahrscheinlich ’ne blöde Frage. Aber ich stell sie trotzdem. ?
Ich habe da auch schon drüber nachgedacht… ?
Der Gedanke mit den EXIFs kam mich auch in den Sinn, aber diese «Lösung» ist wohl nur zeitlich sehr eingeschränkt möglich, da Du ja in Deinen Blog-Artikeln zwangsläufig «preisgibst» wann die Fotos hierzu entstanden sind (Reise nach Kolumbien, Zingst-Festival, etc.)
Ich würde aus meiner Berufserfahrung erstmal sagen: «Wo kein Kläger, da kein Richter». Die Gerichte in Deutschland müssen sich ja auch erstmal mit der Thematik befassen und da gilt es abzuwarten.
Es werden keine horrenden Schadensersatzforderungen durchgewunken, wenn Leute bei einer Straßenszenerie, z.B. im Cafe einer Flaniermeile irgendwo im Hintergrund auf dem Bild zu erkennen sind und jetzt meinen gegen den Fotografen vorgehen zu müssen. Sollte mir so ein Pendant begegnen, würde ich einfach das entsprechende Foto nach direkter Ansprache durch den Querulanten löschen und das Foto, bei dem dieser Mensch ja nicht das Motiv war, einfach aus anderem Winkel nochmal aufnehmen.
Die Frage ist gar nicht blöd, hab gestern zwei Berufsfotografen bei einer Veranstaltung getroffen, die sich eben über diese Problematik auch unterhalten haben und über das Sperren der EXIF-Dateien. Offensichtlich machen sich sehr viele darüber Gedanken, auch bei uns in Österreich.
Liebe Grüßs
Gut Licht
Konstanze
moin Gunther,
Ich betreibe ausschliesslich einen Passwort geschützten wiki an den ausser mir und ein Mitarbeiter niemand ran/reinkommt. Bin Ich trotzdem betroffen ? Apache Access Logs werden nach spaetestens 1 Monat gelöscht.
Cheers
Christoph
Hallo Gunther,
hier wiehert der Amtsschimmel kräftig, das ganze Gesetz geht komplet an der Realität vorbei. Anscheinend wissen diejenigen die das Gesetz gemacht haben nicht wieviele digitale Bilder täglich entstehen und was sagt die Kamera-Industrie dazu?
Das Gesetz ist ein Knebel da dürfte niemand mehr eine Kamera oder ein Handy kaufen. Das DSGVO ist ja fast so wie das Waffengesetz, fehlt nur noch, daß der Käufer einer Kamera den Nachweis eines «Fotografier-Scheines» erbringen muss d.h. er muß den Schein bei irgend einer Behörde oder TÜV machen und dem Verkäufer vorlegen dann bekommt er die Kamera oder Handy nach Bezahlung ausgehändigt!
Die Vereine haben es schon schwer, jetzt dreht man den Hahn zur Selbstdarstellung und Mitgliederwerbung zu und der Satz «Einbild sagt mehr als tausend Worte» kann gestrichen werden, außer der Verein beschäftigt einen Profi.
Wo führt der Unsinn noch hin?
Danke Gunther für Deine Mühe und Arbeit.
Herzliche Grüße
Ludwig
Hallo Gunther,
Danke für den interessanten Artikel über DSGVO.
Wie sieht es eigentlich aus,wenn man Beiträge, geteilt, auf Facebook bekommt und dies nicht gleich sieht und da Menschen drauf sind? Gleich löschen?
Wahrschein ja??
LG
Bei der Daten Verarbeitung von Sensitive Informationen (…in etwa wie von dir beschrieben) ist noch zu unterscheiden WEM die Daten gehören (Owner) denn dieser kann darauf bestehen das dies verschlüsselt (encrypted) werden müssen. Und der Besitzer der Daten darf auch Eigentümer des Schlüssels sein. Wer was von IT versteht der hat dann mehrere Knoten im Kopf da verschiedene Methoden bei der Übertragung, Verarbeitung, Speicherung und Archivierung zur Verschlüsselung umgesetzt werden müssen.
Und ob allgemeine oder individuelle Verschlüsselung stattzufinden hat.
Nahezu unmachbar wird es wenn du Daten (also SI) von dritten hostest und somit verarbeitest.
Man denke nicht daran man muss 5 Jahre später eine Wiederherstellung verschlüsselter Daten durchführen und steht mit einem „Schlüsselbund“ da und kein Schlüssel passt!!
Meine Bank hat ihre kontenbesitzer schon Briefe geschickt …“Falls Sie Fragen haben nehmen Sie Kontakt mit uns auf!“…da möchte ich nicht wissen welchen „Blankocheck“ man unterzeichnen soll damit das Risiko der Bank bei null ist.
Hallo Gunter,
auch ich war erschrocken wegen der Tragweite der DSGVO. Allerdings hatte ich nur unsere Homepage und die Datenarbeit im Verein im Auge. Dass wir jeden Menschen im Bild fragen müssen ist ein wenig an der Realität vorbei. Leider habe ich den Eindruck es werden heute erst Gesetze gemacht und dann wird nachgedacht. Was tut ein Verein der sich den Anwalt nicht leisten kann? Man sollte die Homepage abschalten bis sich der erste Rauch gelegt hat. Und wer zwingt Google zu einem Vertrag?
Es ist schon bezeichnend, wieviele Gesetze von Theoretikern gmacht und ohne eine Prüfung der praktischen Umsetzungmöglichkeiten, bzw. deren Auswirkungen Implementiert werden. Wo bleibt hier die künstlerische Freiheit? Mit Bildern (Fotos) kann ich meine Meinung und meine Ansichten ausdrücken und dokumentieren, ist die freie Meinungsäußerung jetzt dem Datenschutz erlegen?
Bleibt das Gesetz unverändert, ist sehr viel Frust absehbar, da jedes Bild auf die „Goldwaage“ muß. Eigentlich müssten alle Kamerahersteller und Service-Provider auf die Barrikaden gehen, da große wirtschaftliche Einbußen absehbar sind. Profifotografen und Anwälte jubeln = die Einnahmen werden steigen!
Wenn das Fotografieren und Dokumentieren zukünftig nur noch bestimmten Berufsgruppen erlaubt ist, kann dieses sehr einseitig und langweilig werden.
Puhhh, danke für Deinen Artikel.
So ganz kann ich es noch nicht glauben oder wahrhaben. Das ist ja das killer-Kriterium schlecht hin. Stellt man sich mal vor, bei mir wir eingebrochen und der Dieb wird von meiner Alarmanlagenkamera fotografiert / gefilmt. Dann verklagt er mich noch, weil ich ihn dabei aufgenommen habe! Oder das wird als Beweis nicht zugelassen :-)
Wie ist es generell mit Überwacungskameras, Bankatomate usw? Das Gesetz wird doch ui 90% überhaupt nicht eingehalten oder glaubt jemand das man 90 Mio Leute, die ein Handy haben nicht mehr fotografieren dürfen, weil Sie Angst haben werden, dass Sie eine Person im Hintergrund fotografieren. Dadurch würden 1000 von Jobs und Kunstwerke verhindert, wenn man weiterdenkt… Was ist bloss aus dieser Welt geworden?
Hallo Gunter,vielen Dank für den Hinweis bzgl. der Auswirkungen der DSGVO auf das fotografieren. Beschäftige mich zwar beruflich damit (Bewerbermanagmentsoftware) aber in der Tragweite war mir das Gesetz auch nicht bekannt. Einen Hinweis noch zu deiner Hoffnung das sobald man die EU verlässt kein Problem mit dem Gesetz hat. Leider gilt das Gesetz für jeden EU Bürger egal wo. Heißt wenn du einen deutschen im Altiplano fotografierst gilt EU Recht. Keine Ahnung wie das durchsetzbar sein soll. Ich befürchte erst die ersten Gerichtsentscheidungen werden Klarheit bringen. Gruß
Ist alles einfach grausig. Die Datenschutzidee mal wieder völlig an der Realität vorbei: Was für ein Unsinn, das analoge Fotografie dann noch möglich sein soll. Scanne ich diese ein gibt es zwar keine Exifs und kein GPS oder Datumstempel. Aber eine digitale Datei ist es trotzdem.
Wenn die armselige Groko das nicht schnell geklärt kriegt sollte man sich Maßnahmen überlegen. Ich denke nur mal an unser Nachbarland Frankreich. Wenn man die Franzosen nur genug ärgert kreist dort der Hammer und die Proteste sind Sichtbar und Hörbar.Z.B. 30 Millionen deutsche posten mal eine Woche nix bei Insta und Facebook, das wäre ein deutliches Zeichen.
Interessante Ansätze sind das auf jeden Fall. Herzlichen Dank für den kompakten Denkanstoß. Bisher hatte ich das rein industriell betrachtet, dass das so weit reicht, dachte ich auch nicht.
Mir kommen da Parallelen zum WaffG in den Sinn, bei dem es auch absolute Unklarheiten über Halbautomaten gab, die kurzfristig verboten wurden um später mit einem Gesetzeszusatz auf Bundesebene wieder erlaubt zu werden. Leider zu spät für manchen.
Und wie du richtigerweise schreibst, tummelt sich leider einfach zu viel erfolgloser Abschaum der Anwaltskanzleien im Netz, der auf perverse Weise versucht an die Moneten unbedarfter Hobbyfotografen zu kommen. Andernfalls könnten diese Leute über so ein Gesetz schmunzeln. Denn das ist es: Lachthaft!
Meine Meinung: Erst mal die Pferde nicht wild machen. Ein paar Monate ins Land gehen lassen und abwarten, was da passiert. Das Gebilde der EU hat für mich noch keinerlei Vorteile gebracht.… Leider.
Als Webseitenbetreiber jetzt nichts zu tun und einfach abzuwarten wäre grundlegend falsch!
Selbstverständlich sollten (kommerzielle) Seitenbetreiber lieber vorbeugen als das Nachsehen zu haben. Dasselbe bei Unternehmen.
Ich gehe eher vom Hobbybereich aus. Denn dass sich WhatsApp, Facebook und co., sämtliche Fotoportale, ‑foren und ‑galerien diesbezüglich kontrollieren lassen/kontrolliert werden können, ist reine Utopie. Genauso werde ich als Hobbyfotograf den Teufel tun keine Menschen mehr zu fotografieren, ob nun mit oder ohne Genehmigung und egal wo. Und ich werde diese Fotos auch weiterhin veröffentlichen. Evtl. passiert es in einer der nächsten Gesetzesänderungen noch, dass Tieren ein Recht am eigenen Bild eingeräumt wird, bspw. wie Peta-Klage für einen Makake verlangte. Infantil!
Meine Einschätzung: Die ersten Monate/Jahre werden unverschämte Unterlassungserklärungen Tausenden von (Hobby-)Fotografen zugestellt werden. Genau wie beim P2P-Sharing im letzten Jahrzehnt. Eine einzige Geldmaschinerie. Hieße für mich schlicht nicht bezahlen, aussitzen und Präzedenzfälle abwarten.
Davon abgesehen handelten bisher Abertausende Street-Fotografen ebenfalls gesetzeswidrig, weil nur ein verschwindend geringer Teil tatsächlich einen Vertrag mit den Abgelichteten aushandelte und trotzdem Geld mit deren Bildnissen verdiente. Immerhin lebt diese Art der Fotografie vom unplanbaren Moment. Auch hier ist praktisch keine Kontrolle möglich und permanente Gesetzesübertretungen vorprogrammiert. Daher sollte der Pseudo-Datenschutz nicht so heiß gegessen werden, wie er wieder mal gekocht wird.
Diese Diskussion ist zwar äußerst traurig und demütigend und wieder einmal wird der Leidtragende, der einfache EU-Bürger, außenvor gelassen. Sie darf aber nicht zur Abschaffung der Fotografie in bisher bekannter Form führen. Das Gesetz ist das Eine, die praktische Anwendbarkeit das Andere – und letztere ist völliger Mummenschanz.
Ich lese leider unterschiedliche Meinungen zu kommerziell Vs. Hobby.
Bisher bin ich davon ausgegangen das die Hobbymenschen unter uns, nichts zu befürchten hätten. Weder durch das fotografieren noch das betreiben einer Website/ Blog.
Was stimmt denn nun ?
Mich macht dieses ganze Thema völlig kirre.
Für jemanden, der sich in seinem Datenschutz nicht ausreichend geschützt fühlt, ist es egal, ob hinter der Kamera ein Profi oder ein Hobbyfotograf steckt. Von daher kann/darf die Verordnung hier gar keine Unterscheidung machen.
Und ob sich ein Abmahnanwalt wirklich daran stört, dass er sein Geld von einem Hobbyfotograf kassieren will? Eher nicht.
Durch die Nichttätigkeit des Gesetzgebers wird es lange dauern, bis wirklich verbindliche Richtlinien existieren und bis dahin gilt es für die «Anwälte» alles einzufahren, was geht.
Die Frage ist, ob die Anwälte ohne «Betroffenen» tätig werden können.
Selbst als Hobbyfotograf, völlig unabhängig ob du mit deinen ausgestellten Fotos Geld verdienst oder nicht, kannst du nach der DSGVO allseits belangt werden.
Problem ist, dass die DSGVO über dem nationalen Kunsturhebergesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz steht, welche beide nur für Deutschland gelten.
Das reine Fotografieren für privat und Familie ist zulässig, alles darüber hinaus, also bspw. das Herumzeigen eines Fotos mit Menschen im Freundeskreis wäre schon wieder eine Veröffentlichung und damit illgal.
Praktisch tendiert die Kontrollierbarkeit diesbezüglich gen Null! Wie auch!?
Anders mit Internet. Veröffentlichst du dort deine Fotos auf der eigenen Website mit Personen, egal ob aus Hobby oder Berufsgründen, kann sie jeder einsehen und eine oder mehrere Abmahnungen sind eigentlich vorprogrammiert.
Interessant wird es aber, ob auf Fotoplattformen wie flickr oder in Fotoforen die Urheber der Fotos herangezogen werden oder sich der Seitenbetreiber strafbar macht. Denn die eindeutige Identifizierung der hochladenden Person ist nicht immer möglich. Damit auch keine Kontrolle.
Daher bleibt prophylaktisch nur eins: Lösche alle Fotos mit Menschen innerhalb der EU ab dem 26. Mai oder mache weiter wie bisher und warte einfach, ob etwas passiert und wenn, was. Ich persönlich würde letzteres bevorzugen.
Hallo Gunter,
das Gesetz gibt es schon 2 Jahre, jetzt läuft nur die Übergangsfrist ab…
Übrigens braucht man auch auf der Webseite eine ausdrückliche Zustimmung bei Komentarfeldern und Kontaktformular das der «Schreiber» sein Einverständnis gibt das du seinen Kommentar bzw. seine Anfrage speichern darfst. Solltest Du also noch nacharbeiten.…
Auf jeden Fall kommen schwere Zeiten auf uns zu.
Hoffen wir das Beste …
Freundliche Grüße
Marcus
Es ist ein wenig hirnrissig, einen Kommentar schreiben zu wollenund dann zu erwarten, dass dies nicht gespeichert wird…
Die nächste Version von WordPress wird genau das liefern – der Hinweis zur Speicherung sowie ein Opt-In (wichtig!), dass mit einem Cookie wie es hier auch geschieht für den nächsten Kommentar die persönlichen Daten schon vorgegeben sind.
Ich vermute aber, das Gunther hier ein spezielles WP-Plugin für die Kommentare nutzt (welches?)
Nein, ich nutze hier auch die Standard-Funktionalität. Ich warte auch darauf, dass WordPress hier tätig wird und ein entsprechendes offizielles Update bringt – das ist immer besser als das Gefrickel mit Plugins.
OK, WordPress scheint den «GDPR»-Release 4.9.6 auf den 15.Mai zu planen:
https://make.wordpress.org/core/tag/gdpr-compliance/
«Proposed timeline: Beta on Tuesday, May 1st, RC on Tuesday, May 8th, and Release on Tuesday, May 15th»
…und ich dachte, die EU-Gurkenverordnung wäre die Krönung des Irrsinns… Ich werde jetzt erst einmal alle Bilder offline nehmen, bei denen ich mir nicht sicher bin, ob es nicht zu Abmahnärger kommen könnte. Letztlich führt die neue Regelung dazu, dass man als freier Fotograf in seiner Möglichkeit der Selbstdarstellung und des Marketings im Web eingeschränkt wird, allein durch die Verunsicherung, die entsteht. Wie verhält es sich eigentlich, wenn ich so genannte Personen der Zeitgeschichte (z.B. Politiker) ablichte? Muss ich mit denen etwa auch Verträger abschließen?
Die Gurkenverordnung ist weniger irrsinnig als man denkt. Transportkisten lassen sich weniger effizient vollpacken, wenn jede Gurke x‑beliebig krumm ist => Mehrverbrauch an Stauraum und Treibstoff.
Ist hier nicht das Thema, wollte es aber trotzdem mal eben loswerden.
LG aus AT
Hallo Gunther
ich beschäftige mich mit dem Thema nun auch schon eine ganze Weil, immerhin ist es nicht so, das dies völlig neu ist – am 25.Mai läuft lediglich die Übergangszeit ab, eigentlich gilt das seit gut 2 Jahren!
Zuerst der Hinweis auf zwei kleine Fehler, die ich an anderen Stellen (z.B. auch in der von Dir erwähnten c’t) immer wieder lese:
– Die DSGVO vereinheitlicht den Datenschutz nicht in Europa, sondern in der EU; leider wird immer wieder die EU mit Europa gleichgestellt. Liechtenstein, Norwegen, Island und die Schweiz sind nicht Mitglied der EU. Der EWR und die Schweiz werden aber sogenannte «kompatibele» Gesetze erlassen.
– Die DSGVO ist eine EU Verordnung und kein Gesetz. Die gilt in allen EU Staaten, wenn diese kein eigenes Gesetz erlassen, dass die Details regelt. Darum ist diese Verordnung vermutlich auch so fürchterlich schwammig formuliert.
Ich lebe in der Schweiz und jetzt könnte natürlich jeder Schweizer (und Norweger, und …) denken: geht mich nichts an. Dies ist falsch, die DSGVO regelt den Umgang mit Daten der Einwohner der EU und gilt damit auch für alle, die mit Daten von EU-Bürgern hantieren. Dazu reicht es schon, auf einer Nicht-EU-Webseite einen Newsletter anzubieten, der EU-Bürger durch geeignete Massnahmen nicht explizit ausschliesst. Einem Schweizer, der sich jetzt überlegt: «Interessiert mich trotzdem nicht» kann ich dann nur sagen: «OK, dann darfst Du einerseits nie wieder in ein Land der EU einreisen und andererseits können Strafbefehle und Abmahnungen (aus Deutschland) auch im Ausland zugestellt werden. Die Vollstreckung ist dann etwas komplizierter».
Nicht umsonst verschiebt Facebook gerade alle Daten von Nicht-EU-Bürgern in die USA, damit es sich nur um DSGVO-Regeln für EU-Bürgern kümmern muss. Ansonsten hätte jeder, dessen Daten in Irland gespeichert sind unabhängig vom Wohnort ein Durchsetzungsrecht nach der DSGVO.
Eine wirklich gute Übersicht des oben von mir erwähnten Sachverhaltes gibt er hier vom WordPress Meetup Bern zum Nachlesen:
https://steigerlegal.ch/publikation/wordpress-meetup-bern-dsgvo/
Ich bin wirklich gespannt, wie Du das jetzt auf Deinen Webseiten umsetzen wirst und wie sich die Rechtsprechung in den nächsten Monaten nicht nur in Deutschland entwickeln wird. Leider ist das etwas spezielle deutsche Abmahngesetz ja ein offenes Scheunentor für halbseidene Geschäftemacher :-(
Danke Rolf, für die fundierten Anmerkungen und Ergänzungen! Ich habe die Punkte oben im Text geändert.
Ein Fotograf in New York der ein Bild an Times Square macht kann nicht alle fragen ob sie eventuell EU Bürger sind um den dann nach DSGVO zu behandeln. Sollte so ein EU Bürger vor einem Deutschen Gericht beispielsweise Recht bekommen den US Fotografen in den USA zu belangen nur weil er EU Bürger ist wird das ernsthafte Konsequenzen haben (nicht für den US Fotografen). Der wird sich _in den USA_ exakt so verhalten wie die Gesetze es erlauben wo er wohnt.
Das kann man m.E. nicht vergleichen mit einem EU Bürger der in der EU einen Dienst benutzen will der ausserhalb der EU gespeichert wird.
Ich kann mir aber durchaus vorstellen dass ein abgedrehten Landgericht auf die Idee kommt dem EU-Bürger als Tourist in den USA Recht zu geben…
Schon erstaunlich, dass der Gesetzgeber es den Gerichten überlassen will, was am Ende rechtlich erlaubt ist und was nicht. Die haben ja nix zu tun.
Bis da Klarheit herrscht werden Jahre ins Land gehen.
Mir ist bisher auch nicht klar, wie es mit reinen Hobbyfotografen bestellt ist. Müssen jetzt alle Fotos mit Menschen darauf von Flickr, Facebook und Co. gelöscht werden, oder darf man nur zukünftig keine solchen Bilder mehr einstellen? Oder sind Hobbyfotografen generell ausgenommen?
Und ob alle Blog- und Forenbetreiber überhaupt schon das Desaster mitbekommen haben?
Hobbyfotografen sind nicht ausgeschlossen. Und soweit ich das sehe, betrifft es Bilder, die nach dem 25.05.2018 aufgenommen wurden.
Also bis 25.5. noch massenhaft Bilder von Menschenansammlungen machen. Danach werden die in den Stockagenturen rar:-).
Es wird den Rechtsanwälten, die diesen «Geschäftszweig» ab 25.05. für sich entdecken, kaum an Gelegenheiten für ihre Mandanten mangeln, wie sie die bis dahin unwissenden Menschen finanziell bluten lassen können.
Wir müssen aber erst ein Stück weit an den unglücklichen, unachtsamen FotografenInnen, den ersten «Bauernopfern» erfahren, wie die Handhabung der DSGVO durch bsp. die deutsche Rechtssprechung läuft.
Da die baldigen zu erwartenden erstinstanzlichen Urteile nicht bindend für die Rechtssprechung an anderen Gerichten sind (Deutschland), wird sich zwangsläufig durch Einlegung von Rechtsmitteln der betroffenen FotografenInnen eine Aufwärtsspirale bis auf Bundesebene bilden, wo eine höchstrichterliche, bindende Entscheidung gefällt werden muss.
Spätestens dann ist wegen der Schwammigkeit der Formulierungen in der DSGVO auch eine Kritik der Bundesrichter mit der Vorschrift selbst angezeigt, wobei der Gesetzgeber i.d.R. gerügt werden und aufgefordert wird eine – entsprechend schweizerischem oder norwegischem Vorbild – gefasste individuelle Verordnung zu erlassen.
Wollen wir hoffen, dass die ersten «Bauernopfer» nicht zu schnell im Rechtstreit aufgeben werden und zumindest einer die wichtigen Schritte Richtung Bundesebene gehen wird. Das Ergebnis wäre eine Entschärfung im Sinne der vielen Hobby-FotografenInnen.
Der andere mögliche Lösungsweg könnte eine (Online-)Petition auf Bundesebene sein.
Ich bin gespannt was uns die Zeit nach dem 24.05. beschert…
Das würde mich auch interessieren. Also was ist mit den ganzen Bildern bei Facebook oder flickr. Letztere sind zumindest bei mir nicht öffentlich und werden nur bei Bedarf per persönlichem Link gezeigt.
Vielleicht ist es hilfreich mal nachzulesen, an wen sich die neue Datenschutzverordnung richtet. Demnach ist die reine Hobby-oder Urlaubsfotografie nicht betroffen, da gilt aber weiterhin natürlich das Recht am eigenen Bild usw. Zitat aus der DSGVO Artikel2: Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten.….c.)durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten.
Was das ganze Thema noch auf die Spitze treibt ist die Tatsache, dass selbst wenn von abgebildeten Personen die notwendige Zustimmung vorliegt, was bei Konzert- und Sportveranstaltungen unmöglich sein sollte, kann jeder Einzelne seine Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Das Vermarkten derartiger Aufnahmen sollte damit unmöglich sein, denn erfolgt ein Widerruf, müssten die verkauften Bilder „gelöscht“ werden. Ich sehe schon die abmahnwütigen Anwälte Kasse machen. Stelle man sich das Drama vor, wenn die geliebten Hochzeitsaufnahmen gelöscht werden müssen, weil ein Streit zum Widerruf der Zustimmung einzelner Gäste führt. Faktisch ein Berufsverbot…
So ist es leider.
Ist wohl Gott sei dank nicht ganz korrekt:
Der Einwilligende ist darüber zu belehren, dass er jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Der Widerruf bezieht sich immer auf zukünftige Nutzungen. Die Rechtmäßigkeit der bisher auf der Grundlage der Einwilligungen vorgenommenen Veröffentlichungen wird bis zum Widerruf nicht berührt.
Somit darfst Du dann nicht mehr weiter verkaufen, musst aber bereits verkauftes nicht zurückhohlen.
Gruß
Marcus
Hallo Marcus, wenn ein Zustimmung widerrufen wird, bedeutet das, dass die Speicherung der Daten nicht mehr erlaubt ist. Was aus meiner Sicht schon bedeuten kann, dass die verkauften Daten auch gelöscht werden müssen, weil die Datenspeicherung grundsätzlich widerrufen wird und nicht nur die zukünftige Speicherung. Dies ist ja schon länger so bei nutzerbezogenen Daten neu ist nur, dass digitale Bilder genauso behandelt werden.
Hallo Gunther,
vielen Dank für Deine Alarmmeldung. Sie hat mich ziemlich erschreckt. Ich habe mir meine letzten Fotos, die ich bei einem Ausflug an die Elbe gemacht habe, angesehen und festgestellt, dass ich nach der zukünftigen Rechtslage etliche nicht hätte machen dürfen.
Viele Grüße
Ralf
Hallo Gunter,
auch bei mir ist die Verunsicherung groß. Ich fotografiere lediglich für mich privat und teile die Bilder auf keinerlei Plattform.
In jeglichen Berichten zum DSGVO lese ich immer, dass jeder der Fotografiert betroffen ist. Jedoch steht in Art. 2 Abs. 2c:
„Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,“
Ob ich nun betroffen bin oder nicht, kann ich dadurch trotzdem nicht mit Sicherheit sagen.
Grüße aus Bochum
Das heißt, solange Du nur Deine Familie für private Zwecke fotografierst, ist das okay. Die private Freiheit endet dann aber schon, wenn Du die Bilder irgendwo ins Netz stellst.
Soweit ich heute gelesen habe, geht es schon um die Fertigung der Fotos. Damit werden ja bereits Daten erzeugt. D.h., man darf solche Fotos ohne vertragliche Absicherung jedweder darauf sichtbaren Person gar nicht mehr machen. Egal ob mit oder ohne Veröffentlichungsabsicht.
«…zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,“
Mich würde hier interesseiren, ob mit «persönlich» = «privat» zu verstehen ist!
Denn da bin ich mir nicht so sicher…
ob diese Interpretation von uns «Laien» wirklich richtig ist!
Sind alle Fotos legal, so lange ich sie nur für mich privat nutze? Oder gilt dies nur solange es sich um persönliche Bilder handelt? Aber wenn ich selbst Bilder von «meiner Person» anfertige, muss ich mir selbst wohl keine Erklärung unterschreieben ‑oder? :-)
Fragen über Fragen ;-)
VG
Ja toll, dann verkürzen wir die Fotografie einfach auf Stillleben (3 l?) und personenlose Landschaften – Atacama oder Auyan Tepui auf der Plateaufläche gehen vielleicht noch?
Vielleicht sollte man das neue Gesetz noch etwas erweitern und jegliches unautorisiertes personenbezogenes Malen und Zeichnen auch verbieten.
Das geschieht zwar analog, ist aber auch Datenspeicherung.
Analog fotografieren soll angeblich weiterhin problemlos sein, da hier u.a. keine Zeit- und GPS-Daten gespeichert werden. Achtung: Dies ist keine Rechtsberatung :)
auch ein analoges Foto einer Person ist eine personenbezogene Datenerhebung. Die DSGVO unterscheidet nicht zwischen digitalen und analogen Daten.
Das ist ein sehr griffiges Argument: sollte man einem Portraitzeichner Papier und Bleistift verbieten, wenn er z.B. im Café Portraitstudien macht? Und wird es so richtig bedenklich, wenn er unter seine Zeichnung xxCafe in xx um xxUhr schreibt? Es geht ja bei dieser Verordnung um Persönlichkeitsrechte, nicht unbedingt nur um digitale Verbreitung. Also betrifft es auch das Analoge und überhaupt alles künstlerisch aufzeichnende Beobachten der Welt . Fassungslos.