Die neue Datenschutzverordnung DSGVO und ihre Auswirkungen auf Fotografen und Webseitenbetreiber

28042018

Die neue EU-Daten­schutz­ver­ord­nung betrifft nicht nur alle Unter­neh­men und Web­sei­ten­be­trei­ber, son­dern auch jeden, der foto­gra­fiert! Wer sich mit die­sem The­ma noch nicht aus­ein­an­der­ge­setzt hat, soll­te das schleu­nigst tun, denn die Zeit rennt und mög­li­chen Stra­fen und ggf. Abmah­nun­gen bei Nicht­be­ach­tung sind hef­tig. Daher hier eini­ge Denk­an­sät­ze von mir.

Die fol­gen­den Gedan­ken basie­ren auf mei­nem per­sön­li­chen Kennt­nis­stand und spie­geln in Tei­len auch mei­ne eige­ne Unsi­cher­heit im Umgang mit dem, was da auf uns zukommt, wie­der. Sie sol­len vor allem Denk­an­sät­ze sein, um in das The­ma ein­zu­stei­gen, kei­ne Rechtsberatung!

Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Daten­schutz­ver­ord­nung DSGVO in Kraft. Das hat nicht nur weit­rei­chen­de Fol­gen für Unter­neh­men und Web­sei­ten-Betrei­ber, son­dern auch für jeden, der foto­gra­fiert! Denn das DSGVO «über­stimmt» das in Deutsch­land bis­her gül­ti­ge und bewähr­te Künst­ler­ur­he­ber­ge­setz (KUG) und ord­net Digi­tal-Fotos, auf denen Per­so­nen zu erken­nen sind, als per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ein, die beson­ders schüt­zens­wert sind.

Ich möch­te auf zwei Berei­che ein­ge­hen, die uns Foto­gra­fie-Schaf­fen­de betref­fen kann:

  • Ers­tens: auf die Aus­wir­kun­gen auf unse­re Foto­gra­fie als sol­ches, sobald wir Men­schen auf unse­ren Fotos abbil­den. Auch hier bleibt lei­der nichts beim Alten, es wird Ein­schrän­kun­gen geben!
  • Zwei­tens: auf die Daten­ver­ar­bei­tung im Rah­men von eige­nen Web­sei­ten – vie­le von euch haben ja selbst einen Blog oder eine Foto­gra­fie-Web­sei­te, die sie pfle­gen – hier besteht drin­gen­der Handlungsbedarf!

Kaum sind wir von unse­rer Rei­se zurück, müs­sen wir neben dem Tages­ge­schäft und unse­ren wei­te­ren Pro­jek­ten uns auch noch um die Prü­fung und Umset­zung der neu­en Daten­schutz­richt­li­ni­en, die zum 25. Mai 2018 in Kraft tre­ten, küm­mern. Auch bei uns wird die Zeit dafür knapp, immer­hin habe ich mit LRTi​mel​ap​se​.com und gweg​ner​.de zwei grö­ße­re Web­sites, die ent­spre­chend ange­passt und umge­stellt wer­den müssen.

Ich kann daher hier für euch auch nur einen Anreiz schaf­fen, sich mit dem The­ma kurz­fris­tig aus­ein­an­der­zu­set­zen – eine Bera­tung kann ich auf­grund der Kom­ple­xi­tät der The­ma­tik nicht geben, wer­de euch aber wei­ter unten auf einen Anwalt ver­wei­sen, der sich dar­auf spe­zia­li­siert hat und der­zeit ein recht attrak­ti­ves Ange­bot für Web­sei­ten­be­trei­ber hat (wel­ches ich auch genutzt habe).

Kurz zum Hintergrund der DSGVO

Die Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO oder GDPR), gilt erst­ma­lig für alle EU-Län­der und hat zum Ziel, die Daten und Pri­vat­sphä­re der EU-Bür­ger stär­ker zu schüt­zen. Das Ziel der Daten­schutz-Reform ist es, EU-wei­te, ein­heit­li­che Rah­men­be­din­gun­gen und somit einen acht­sa­me­ren Umgang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu schaf­fen. Soweit so gut!

Die neue Ver­ord­nung for­dert, dass nur die­je­ni­gen Daten gespei­chert wer­den dür­fen, die für die jewei­li­ge Daten­ver­ar­bei­tungs­tä­tig­keit abso­lut not­wen­dig sind. Zusätz­lich ist die Füh­rung eines soge­nann­ten «Ver­ar­bei­tungs­ver­zeich­nis­ses» gefor­dert. Auch das Recht auf Löschung und «Ver­ges­sen» von Daten ist in der Ver­ord­nung verankert.

So gut sich das erst­mal aus Ver­brau­cher­sicht anhört (gera­de nach den letz­ten Daten-Skan­da­len bei Face­book & Co.), so weit­rei­chend sind die Kon­se­quen­zen für jeden, der Daten erfasst. Beson­ders gra­vie­rend für jeden der foto­gra­fiert: der Begriff der schüt­zens­wer­ten «Daten» umfasst neu­er­dings auch Fotos – mit Kon­se­quen­zen nicht nur für Pro­fi-Foto­gra­fen, son­dern für fast alle, die eine digi­ta­le Kame­ra benutzen.

1. Jeder der Fotografiert

Jah­re­lang galt in Deutsch­land das bewähr­te Künst­ler­ur­he­ber­ge­setz (KUG). Hier galt grund­sätz­lich zunächst das Recht am eige­nen Bild. Dar­über hin­aus gab es aber Aus­nah­men, die z.B. regel­ten, dass Per­so­nen, die nicht das Haupt­mo­tiv sind z.B. Pas­san­ten beim Foto­gra­fie­ren des Ber­li­ner Tors, das Publi­kum beim Foto­gra­fie­ren eines Sport­lers oder die Hoch­zeits­gäs­te beim Foto­gra­fie­ren des Braut­paars kei­ne Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung unter­schrei­ben mussten.

Das ändert sich nun mit der DSGVO grund­le­gend. Auf­grund der Tat­sa­che, dass Digi­tal­fo­tos auch Meta­da­ten wie Uhr­zeit, ggf. Ort, etc. ent­hal­ten, die deut­lich mehr Rück­schlüs­se auf die Per­son erlau­ben, als ein ana­lo­ges Foto, wer­den sie nun als per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten behan­delt. Das hat im Grun­de genom­men zur Fol­ge, dass jeder, der Men­schen foto­gra­fiert, und wenn auch nur als «Bei­werk», von die­sen Men­schen eine Ein­wil­li­gung im Sin­ne eines Ver­tra­ges braucht.

Ein­zi­ge anwend­ba­re Aus­nah­me besteht für «natür­li­che Per­so­nen zur Aus­übung aus­schließ­lich per­sön­li­cher oder fami­liä­rer Tätig­kei­ten» (sog. Haus­halts­aus­nah­me). Wobei extrem schwam­mig ist, wie «per­sön­li­che Tätig­keit» for­mu­liert ist. Inwie­fern hier das ver­öf­fent­li­chen von Bil­dern Ande­rer im Inter­net und Social Media eine rein per­sön­li­che Tätig­keit sein kann, wird schon län­ger kon­tro­vers diskutiert.

Sobald eine gewerb­li­che Nut­zung vor­liegt, und dazu gehö­ren auch Wer­be­ei­nah­men über Affi­lia­te-Pro­gram­me, Ban­ner­schal­tun­gen, You­tube-Erlö­se etc. ist jeg­li­che etwa­ige Aus­nah­me ohne­hin vom Tisch.

Über­legt man sich, was das für Sport-Foto­gra­fen, Hoch­zeits­fo­to­gra­fen, Pres­se-Foto­gra­fen oder auch Street-Foto­gra­fen bedeu­tet, ist es weit­rei­chend. Hier fin­det ihr eine aus­führ­li­che Her­lei­tung der recht­li­chen Grund­la­gen im KUG und im DSGVO.

Lei­der hat es die Bun­des­re­gie­rung bis­her ver­säumt, dem deut­schen Recht hier Vor­rang ein­zu­räu­men, obwohl es wohl mög­lich gewe­sen wäre. Zum Bei­spiel hät­te dem bewähr­ten KUG als natio­na­lem Gesetz Vor­rang ein­ge­räumt wer­den kön­nen. So hat­te die EU es wohl auch vor­ge­se­hen. Schwe­den und Öster­reich haben z.B. für die Wah­rung der Pres­se­frei­heit eige­ne Geset­ze zur «Ver­fei­ne­rung» des DSGVO erlas­sen – Deutsch­land bis­her nicht. Damit «über­schreibt» das DSGVO unser KUG und wir müs­sen mit den Kon­se­quen­zen leben.

Ich zitie­re mal aus o.g. Quel­le von RA Rieck:

Ab dem 25. Mai 2018 gilt: Jede digi­ta­le Anfer­ti­gung eines Fotos, auf dem Per­so­nen erkenn­bar abge­bil­det sind, ist eine Daten­er­he­bung. Ohne Ein­wil­li­gung dür­fen per­so­nen­be­zo­ge­ne Fotos im Rah­men des KUG nur noch von der so genann­ten „insti­tu­tio­na­li­sier­ten“ Pres­se und dem Rund­funk sowie den für sie arbei­ten­den Jour­na­lis­ten und Unter­neh­men ange­fer­tigt und genutzt wer­den. Damit haben z.B. freie Sport­fo­to­gra­fen, freie Kon­zert­fo­to­gra­fen, Hoch­zeits­fo­to­gra­fen und der gesam­te Bereich Street Pho­to­gra­phy ab dem 25. Mai 2018 ein gra­vie­ren­des Pro­blem. Gemäß Art. 2 Abs. 1 DSGVO gilt die DSGVO ohne Ein­schrän­kun­gen „für ganz oder teil­wei­se auto­ma­ti­sier­te Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten sowie für die nicht­au­to­ma­ti­sier­te Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die in einem Datei­sys­tem gespei­chert sind oder gespei­chert wer­den sol­len“. Damit ist jeg­li­che „auto­ma­ti­sier­te Ver­ar­bei­tung“ ohne Ein­wil­li­gung oder „berech­tig­tes Inter­es­se“ grund­sätz­lich ver­bo­ten. Nur, wenn ein so genann­ter Erlaub­nis­tat­be­stand der DSGVO in Fra­ge kommt, kann aus­nahms­wei­se eine Erlaub­nis vor­lie­gen. Somit ist dann jede digi­ta­le Spei­che­rung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Fotos grund­sätz­lich verboten.

Das bedeu­tet aus mei­ner Sicht: ohne expli­zi­te Erlaub­nis dür­fen kei­ne Bil­der von Per­so­nen gemacht wer­den, auch wenn die­se nicht das Haupt­mo­tiv sind. Denn schon das Anfer­ti­gen eines Bil­des bedeu­tet ja eine Spei­che­rung. Die Unsi­cher­heit treibt auf die Spit­ze, dass eine sol­che Erlaub­nis in Zukunft auch nach Jah­ren wie­der zurück­ge­zo­gen kön­nen wer­den soll.

Und als expli­zi­te Erlaub­nis reicht ein ein­fa­ches «Model Release» in Zukunft auch nicht mehr aus. Mit jedem Men­schen, der foto­gra­fiert wer­den soll, muss ein Ver­trag abge­schlos­sen wer­den. Das kann auch elek­tro­nisch pas­sie­ren, aber der Mensch muss genau dar­über auf­ge­klärt wer­den, was ihr mit sei­nem Bild vor­habt und für wel­che Zwe­cke ihr es ver­wen­den wollt.

 

Und selbst sol­che ver­pi­xel­ten Bil­der, wie ich sie hier zur Illus­tra­ti­on ver­wen­de dürf­ten ja nicht ange­fer­tigt wer­den, da die ori­gi­na­le ja unver­pi­xelt von der Kame­ra gespei­chert wer­den. Ich sehe schon das neue Kil­ler-Fea­ture für Kame­ra­her­stel­ler: Gesichts­er­ken­nung mit Auto-Ver­pi­xelung vor der Spei­che­rung. Soll­te ich mir viel­leicht paten­tie­ren lassen…

Die Zukunft wird zei­gen, wie das alles wei­ter­geht und wel­che Prä­ze­denz­fäl­le die Gerich­te schaf­fen. Es bleibt zu hof­fen, das unse­re Regie­rung hier end­lich eine kla­re Posi­ti­on bezieht (und zwar abseits vom der­zei­ti­gen «die Gerich­te wer­den das schon regeln…») und für Foto­gra­fen – und damit mei­ne ich jeden, der foto­gra­fiert – eine rechts­si­che­re und rea­lis­ti­sche Rege­lung im Sin­ne eines deut­schen Geset­zes erlässt, wel­ches die durch­aus sinn­vol­le Grund­idee eines ver­bes­ser­ten Daten­schut­zes auf EU-Ebe­ne auf­greift und verfeinert.

Update (8.5.2018): mitt­ler­wei­le gibt es z.B. vom Ham­bur­gi­schen Beauf­tra­gen für Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­frei­heit eine Stel­lung­nah­me zum The­ma Foto­gra­fie von Men­schen als «Bei­werk» – hier wird sehr gut her­ge­lei­tet, wel­che Lücken in den offi­zi­el­len Rege­lun­gen bestehen, und wel­che Regeln behelfs­wei­se ange­wen­det wer­den könn­ten. Danach sieht es nicht ganz so schlecht aus. Loh­nens­wer­te Lek­tü­re!

Update (17.05.2018): Immer mehr Inter­pre­ta­tio­nen erschei­nen, die das Geset­ze-Misch­masch in einer Foto­gra­fen-freund­li­chen Wei­se inter­pre­tie­ren. Hier z.B. der Datenchutz­be­auf­trag­te der Foto­com­mu­ni­ty, mit einer Aus­kunft des BMI im Anhang. So ger­ne ich auch «Jawoll, es ändert sich nichts» rufen wür­de – aus mei­ner sicht sind das gut gemein­te Inter­pre­ta­tio­nen, die die Gerich­te in den nächs­ten Jah­ren ent­we­der bestä­ti­gen oder ver­wer­fen wer­den. Einen Grund zur Panik sehe ich aber auch nicht.

Update (27.06.2018): Ers­tes Urteil durch OLG Köln, was «etwas Klar­heit» schafft, aber im End­ef­fekt doch nicht unbe­dingt. Aber lest selbst.

Update (22.07.2018): EBook des Rhein­werk Ver­la­ges: Die Aus­wir­kun­gen der DSGVO auf die Fotografie

Kom­men wir nun zu den Din­gen, wo ihr drin­gend tätig wer­den müsst, falls ihr außer Fotos noch ande­re per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­tet, z.B. weil ihr eine Web­sei­te betreibt.

2. Webseiten-Betreiber

Jeder, der eine Web­sei­te betreibt auf der er Daten der Nut­zer erfasst (und dazu gehö­ren auch die IP Adres­se) unter­liegt der DSGVO und muss tätig werden!

So sicher wie das Amen in der Kir­che, wird DSGVO ab dem 25. Mai die Abmahn­an­wäl­te auf den Plan rufen, die das Inter­net auto­ma­ti­siert abgra­sen auf der Suche nach Ver­stö­ßen gegen das Gesetz und dann teu­re Brie­fe versenden.

Zu den Berei­chen, in denen Daten der Web­sei­ten-Besu­cher gespei­chert wer­den und in denen u.U. drin­gen­der Hand­lungs­be­darf besteht, gehören:

  • Face­book / Twit­ter /Goog­le-Plus-Plug­ins – sie sind abso­lu­tes No-Go, da sie bei jedem Auf­ruf der Sei­te schon per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten an die ent­spre­chen­den Diens­te schi­cken. Als daten­spar­sa­me Alter­na­ti­ve set­ze ich die von der c’t ent­wi­ckel­ten Sha­riff-But­tons ein, dafür gibt es auch ein Word­Press-Plug­in.
  • Goog­le Ana­ly­tics – Allei­ne die­ses The­ma ist extrem umfang­reich, z.B. hier abge­han­delt – bei­spiels­wei­se muss ein Ver­trag zur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung mit Goog­le abschlos­sen werden.
  • Auch mit ande­ren Dienst­leis­tern, z.B. Hos­tern aber auch Cloud-Betrei­bern müs­sen spe­zi­el­le DSGVO-kon­for­me Ver­trä­ge geschlos­sen werden.
  • Kom­men­ta­re (IP Adres­se ggf. anonymisieren!)
  • News­let­ter
  • Daten, die von ande­ren Ser­vern nach­ge­la­den wer­den, z.B. ein­ge­bet­te­te Vide­os, Goog­le Maps, Goog­le-Fonts etc.
  • Word­Press Plug­ins che­cken! Hier gibt es eine ganz gute Auflistung.
  • Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten haben ein Ver­falls­da­tum und müs­sen, wenn kein berech­tig­tes Inter­es­se besteht, sie län­ger­fris­tig zu spei­chern, gelöscht wer­den. Auch das ist nicht tri­vi­al zu implementieren.

Und das ist nur die Spit­ze des Eis­bergs (kein Anspruch auf Vollständigkeit!)

Externe anwaltliche Unterstützung kann sinnvoll sein!

Mein Fazit

Lei­der ist die DSGVO wie­der eines die­ser Geset­ze, bei denen lei­der nicht alle Impli­ka­tio­nen bedacht wur­den und das unfass­bar vie­le Aus­wir­kun­gen hat, die der Gesetz­ge­ber ziem­lich sicher vor­ab nicht abge­se­hen hat, und die wir alle nun aus­ba­den müssen.

Jetzt ist es 5 vor 12, die (schwa­che) Hoff­nung, dass die neue Regie­rung noch tätig wür­de haben sich auf­ge­löst und wir müs­sen han­deln. Das The­ma Foto­gra­fie kann der­zeit eigent­lich nicht wirk­lich umfas­send gelöst wer­den. Im Pri­va­ten Umfeld wird es kaum durch­setz­bar sein, dass kei­ne Fotos mehr gemacht wer­den. Gewerb­li­che Foto­gra­fen hin­ge­gen tun gut dar­an, sich wirk­lich ein­ge­hend mit der Mate­rie zu beschäf­ti­gen und ihrer Model-Releases rechts­si­cher der DSGVO anpas­sen zu las­sen. Da ich selbst meist nur im außer­eu­ro­päi­schen Aus­land Men­schen foto­gra­fie­re, betrifft es mich der­zeit weni­ger. Aber ganz sicher wer­de ich in Zukunft stär­ker auf­pas­sen, bei Bil­dern die ich veröffentliche.

Update: hier gibt es eine Peti­ti­on, die es sich sicher lohnt zu unter­schrei­ben!

Im Bereich der Web­sites gibt es noch unfass­bar viel zu tun, um die gan­zen Erfor­der­nis­se tech­ni­scher aber auch doku­men­ta­to­ri­scher Art umzu­set­zen – und die Zeit wird jetzt echt knapp!

Wie seht ihr das The­ma? Was sagt ihr zu den Ein­schrän­kun­gen im Bereich der Foto­gra­fie? Habt ihr eure Web­sei­ten schon fit gemacht? Ich freue mich über eure Kommentare!

Link­samm­lung (wird ergänzt):

Hat Dir der Artikel gefallen?

Dann melde Dich doch bitte zu meinem kostenlosen Newsletter an. Dann bekommst Du eine Nachricht bei neuen Artikeln und Du wirst auch exklusiv als erstes über neue Workshops und Reisen informiert! Außerdem gibt es dort auch immer wieder Hintergrund-Infos, die so nicht im Blog stehen.

Natürlich freue ich mich auch sehr, wenn Du mir bei YouTube, Instagram und Facebook folgst.

Alle Inhalte © Gunther Wegner

*) Mit einem Stern gekennzeichnete Links sind externe Partner-Links. Ihr unterstützt mich, wenn ihr darüber bestellt. Alternativ könnt ihr auch über folgende Direktlinks in die Shops wechseln:
Amazon.de, Amazon.at, Amazon.com, Foto Koch, Augenblicke-Eingefangen, camforpro.com.
Über meine Zusammenarbeit mit externen Partnern habe ich hier ausführlich geschrieben. Danke!

Werbung

Wir freuen uns über Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

101 Kommentare bisher


  1. Sigrid Gorke 9. Juni 2018, 10:56   »

    Dan­ke für die Info ?

  2. Dan­ke, sehr informativ!
    DSGVO ist sicher­lich bei genau­er Aus­le­gung eine Kata­stro­phe für die Foto­gra­fen. Bleibt zu hof­fen, dass die Para­gra­phen nicht so streng aus­ge­legt und ange­wen­det werden.

  3. Hi, vie­len Dank für den infor­ma­ti­ven Artikel.
    Lei­der fin­de ich Netz so gut wie nichts zum Thema:
    Bestehen­de Fotos und wie regelt das die DSGVO.
    Ich betrei­be eine Ver­eins-Sei­te und einen Rei­se­blog und eini­ge Ver­ei­ne haben ihre Web­sei­te kom­plett dicht gemacht.
    Gibt es her­zu eine rechts­si­cher Aussage?
    Danek und LG

  4. Thon, Wolfgang 21. Mai 2018, 15:29   »

    Ser­vus,
    habe nur eine Fra­ge: (Bin noch neu in der Fotografie)
    Darf ich auf der Stras­se, Gebäu­de foto­fra­fie­ren wobei auch Leu­te zu sehen sind, die­ses Foto aber nicht ver­öf­fent­lich wird.
    Gruss
    Wolfgang

  5. christine koch 21. Mai 2018, 10:28   »

    Dan­ke für die­sen (zeit)aufwändigen Bei­trag. Ich bin sieb­zig, betrei­be zwei Sei­ten und konn­te bis­her über­haupt nichts damit anfan­gen. Nun bekom­me ich eine Ahnung, wor­um es geht. Ich foto­gra­fie­re auf der einen Sei­te aus­schließ­lich mich mit mei­nem Uni­katsch­schmuck. http://​www​.ate​lier​-​7​-stein​.de Auf der ande­ren Sei­te ist mei­ne Foto­gra­fie zu sehen (auch ein Shop). Zum Glück habe ich kei­ne Men­schen im Visier, wenn dann nur mich. Ich glau­be, ich kann erst mal gelas­sen damit umge­hen… Wer­de sehen, wer mich bera­ten kann. Wir als Selb­stän­di­ge haben es schon nicht so ganz leicht, nun sol­che umfang­rei­chen zusätz­li­chen Belas­tun­gen. Herz­li­che grü­ße und Dank für ers­te ver­ständ­li­che Infor­ma­ti­on. Christine

  6. Hal­lo Herr Wegner,
    herz­li­chen Glück­wunsch zu Ihrer tol­len Website.
    Eine Fra­ge zu Fotos auf unse­rer Website.
    Müs­sen auch bezüg­lich der bis­he­ri­gen Fotos Maß­nah­men ergrif­fen wer­den? Wenn ja, wel­che Alter­na­ti­ve emp­feh­len Sie?
    1. Von allen erkenn­ba­ren Per­so­nen Ein­ver­ständ­nis einholen?
    2. Per­so­nen verpixeln?
    3. Alle Fotos mit Per­so­nen löschen?
    4. Sei­te vom Netz nehmen? 

    Im Vor­aus bes­ten Dank.
    MfG Heinz Eßer

    • Hal­lo Heinz, wie gesagt, ich kann hier kei­ne Rechts­be­ra­tung geben.
      Rück­wir­kend gilt die Ver­ord­nung aber wohl nicht.

  7. Torsten 11. Mai 2018, 23:50   »

    Vom BMI gibt es einem Arti­kel über die Ände­run­gen für Foto­gra­fen in der FAQ zur DSGVO, die kom­plett kon­trär zu sein scheint zu den Aus­sa­gen in dem im Blog ver­link­ten Arti­kel («Hier fin­det ihr eine aus­führ­li­che Herleitung …»): 

  8. Christian Rapp 11. Mai 2018, 15:41   »

    DDR 2.0.
    So wird das nichts mit der Digi­ta­li­sie­rung Deutschlands.

    Dem­nächst wie­der analog.
    Zurück ins letz­te Jahrtausend.

  9. Phil 9. Mai 2018, 12:12   »

    Ich lese immer wie­der ‘Abmahn­an­wäl­te’ zu dem The­ma. Ich kann mir das nicht so recht vor­stel­len, da es ja eine Lan­des­be­hör­de ist, die das prüft. Da kann nicht ein­fach irgend­ein Jurist kom­men und mich abmah­nen. Er könn­te mir bei der ent­spre­chen­den Behör­de anschwär­zen, die mir dann einen Fra­ge­bo­gen schickt und je nach Antwort(-zeit) genau­er hin­schaut. Wenn dann Lücken offen­kun­dig wer­den, wer­de ich auf­ge­for­dert die­se zu behe­ben und wenn ich dem nicht nach­kom­me wer­den Stra­fen fäl­lig. Außer­dem muss ich bei grob-fahr­läs­si­gen Sicher­heits­lü­cken oder Leaks mit Stra­fen rech­nen. So war die Ein­schät­zung unse­res TÜV-geprüf­ten Datenschutzbeauftragten. 

    Ich den­ke wie so oft wird das hei­ßer gekocht als es geges­sen wird, schon weil die EU mit dem Gesetz an Face­book, Goog­le etc. ran will und an Foto­gra­fen gar nicht gedacht hat. Da wird es eine Men­ge Kla­gen geben bevor da eini­ger­ma­ßen Klar­heit herrscht. Ich per­sön­lich wer­de mir mei­ne Web­sei­te anschau­en aber die Art wie ich Fotos mache wer­de ich vor­erst nicht ändern. 

    Ich mei­ne jeder der mit sei­nem Han­dy auf einem beleb­ten Platz ein Sel­fie macht und das auf Insta­gram pos­tet (wohl nicht mal nötig) wäre der Ein­schät­zung nach gefähr­det abge­mahnt zu werden.

  10. Hal­lo Gunther, 

    ich habe mich in den ver­gan­ge­nen Tagen (und Wochen) eben­falls in die The­ma­tik ein­ge­le­sen. Gene­rell kann man sagen, dass über­all gro­ße Unsi­cher­heit herrscht. 

    Die wich­tigs­ten Din­ge, wie kom­mer­zi­el­le Web­sites habe bereits nach bes­ten Wis­sen DSGVO-sicher gemacht.

    Weißt du denn, ob die Ver­ord­nung auch bei rein pri­va­ten Blogs gilt? Von den Bil­der ist es klar, da gilt die neue Ver­ord­nung sowie­so, aber wie sieht es bei der tech­ni­schen Umset­zung in Blogs aus (zum Bei­spiel das Ein­bet­ten von You­Tube Vide­os)? Habe ich da als Pri­vat­blog­ger mit 0,- Umsatz/Gewinn eher Ruhe vor der DSGVO, oder muss ich genau so hard­core alles umbauen?

  11. Moin moin!

    Wer sei­ne Home­page noch fit machen muss, kann unter nach­fol­gen­dem Link mal schau­en wel­che Sachen auf der Home­page alles «nach Hau­se tele­fo­nie­ren» und somit Daten übermitteln.

    https://​webb​koll​.data​skydd​.net/​en/

    Vie­le Grü­ße und ein schö­nes Wochenende

    Tho­mas

  12. Achim Wilde 3. Mai 2018, 23:26   »

    Du hast die wirk­lich dra­ma­ti­sche Situa­ti­on aus mei­ner Sicht voll­kom­men zutref­fend beschrie­ben, aller­dings mit einer Aus­nah­me: Mas­sen­ab­mah­nun­gen ohne kon­kre­tes Man­dat sind rechts­wid­rig. Soll­te sich her­aus­stel­len dass dies der Fall ist, wür­de ich sofort Straf­an­zei­ge wegen des Ver­dachts auf gewerbs­mä­ßi­gen Betrug erstat­ten, bei grös­se­ren Kanz­lei­en bei grö­ße­ren Kanz­lei­en gern auch um das Wort «ban­den­mä­ßig» ergänzt. Bereits die Andro­hung hat dazu geführt, dass alles nur ein «bedau­er­li­ches Kanz­lei­ver­se­hen» war.

    • Ehr­lich gesagt, fehlt mir bei dem Arti­kel auch ein wenig die Sub­stanz. Wirkt ein wenig wie Click­bait in die ande­re Richtung… :-)

    • Rike Moor 3. Mai 2018, 13:30   »

      Der ver­link­te Arti­kel ist inso­fern nicht ganz rich­tig, als dass zwar §85 der DSGVO erwähnt wird und was er besagt. Aber der §85 allei­ne ent­bin­det uns nicht von den Aus­wir­kun­gen der DSGVO. Dazu müs­se die Bun­des­re­gie­rung tätig wer­den und das alte KUG über die EU-Ver­ord­nung set­zen. Wer sich ein wenig mit dem Rechts­sys­tem aus­kennt, weil, dass Ver­ord­nun­gen zwar immer unter einem Gesetz ste­hen, aber in die­sem Fall «sticht» die EU-Ebe­ne die Bun­des­ebe­ne. Fer­tig. Da gibt es nichts zu rüt­teln. Die DSGVO regelt mit­un­ter die Daten­er­fas­sung, die – wie hier im Bei­trag gweg​ner​.de rich­tig for­mu­liert ist – sich bereits auf das Machen von Fotos bezieht.

      Mehr habe ich dazu nicht zu sagen. Außer … unter­schreibt die Peti­ti­on. So könn­te man die Regie­rung dazu bewe­gen, noch tätig zu wer­den. Es gibt näm­lich kein Ver­falls­da­tum für §85, da die DSGVO seit 25.05.2016 bereit in Kraft ist, aber jetzt nach 2 Jah­ren ihre Anwen­dung in den EU-Mit­glieds­staa­ten findet.

      • Jörg 3. Mai 2018, 21:46   »

        Zu der Fra­ge des KUG habe ich fol­gen­den inter­es­san­ten Thread bei twit­ter gele­sen. Da ist auch der für die DSGVO zustän­di­ge Bericht­erstat­ter betei­ligt. https://​twit​ter​.com/​J​a​n​A​l​b​r​e​c​h​t​/​s​t​a​t​u​s​/​9​9​0​2​4​4​3​0​5​4​7​7​5​5​8​272
        Er schreibt bezüg­lich §23 KUG: «Die DSGVO ändert an der Rechts­la­ge in Deutsch­land in die­ser Fra­ge gar nichts. Art. 85 DSGVO ver­weist in das natio­na­le Recht, das gilt auch für das bereis bestehen­de Recht inkl. der Recht­spre­chung.» Und wei­ter: «Der EU-Geset­ge­ber for­dert im Rah­men des Art. 85 DSGVO nicht, dass NEU gere­gelt wird, son­dern DASS gere­gelt wird.» Und das hat er mit §23 KUG bereits.
        In §23 KUG ist u.a. gere­gelt, in wel­chem Fäl­len bereits heu­te Pho­to­gra­phien ohne Ein­wil­li­gung der Per­so­nen ver­brei­tet wer­den dür­fen. Aber: Ich bin kein Jurist und ich wür­de mir nicht anma­ßen, da mit mei­nem Halb­wis­sen irgend­wel­che Sachen zu inter­pre­tie­ren. Wofür ich plä­die­re ist, sich gründ­lich zu informieren.

        • Tobias 22. Mai 2018, 22:28   »

          KUG §23 regelt nur die Ver­öf­fent­li­chung, nicht aber das Anfer­ti­gen der Daten (Per­so­nen­bil­der) Für unrecht­mä­ßig erstell­te Bil­der gilt das KUG nicht

  13. Robby 1. Mai 2018, 19:06   »

    Hal­lo, dan­ke Gun­ter für dei­ne Zusammenfassung.
    Sehe nur ich das so oder ent­wi­ckelt sich alles sehr tota­li­tär in letz­ter Zeit. Neue «Drohnen»-Gesetze, Netz­werk­durch­set­zungs­ge­setz, Bank­ge­heim­nis abge­schafft, jetzt die DSGVO… Der Daten­schutz ist für den Nor­mal­bür­ger m.E. schon lan­ge nicht mehr exis­tent. Eine Regie­rung, die ihrem Auf­trag nicht gerecht wird und die gan­zen Lob­by­is­ten die sich wie­der aus­to­ben kön­nen, tra­gen ihr Übri­ges dazu bei. Es reicht!!! Das Gan­ze zielt nur auf die tota­le Kon­trol­le ab, dies hat mit Demo­kra­tie nichts mehr zu tun. Ich kom­me mir aktu­ell vor wie in einem schlech­ten Sci­ence-Fic­tion-Film… Und deut­sche Pol­ti­tik unter­nimmt nur etwas, wenn es um Huma­ni­tät und um Min­der­hei­ten geht. Klingt hart, ist aber so. Schade.

    Grü­ße Robby

  14. Hajo Obuchoff 1. Mai 2018, 17:24   »

    Hal­lo,

    ich fin­de das skan­da­lös. Abge­se­hen, dass es zu einer Flut von Abmah­nun­gen an ganz nor­ma­le Bür­ger kom­men wird, die die­se in arge Schwie­rig­kei­ten sto­ßen kön­nen, ist es für vie­le freie Foto­gra­fen exis­tenz­be­dro­hend. Ich kann es nicht fas­sen, dass so ein Irr­sinn von Men­schen erdacht wor­den ist.

  15. Hal­lo Zusammen,
    Euro­pa ent­wi­ckelt sich zurück in die Stein­zeit. Es wur­de ver­spro­chen Büro­kra­tie abzu­bau­en. Statt­des­sen schi­cken sie die unfä­hi­gen Poli­ti­ker nach Brüs­sel, die dort ein Schwei­ne Geld ver­die­nen und kei­ne Ahnung haben was sie da tun. Es wer­den unsin­ni­ge Geset­ze erlas­sen und die Bür­ger wer­den ver­un­si­chert und allei­ne gelas­sen. Ich kann ehr­lich gesagt die Polen, Ungarn und Öster­rei­cher ver­ste­hen. Ich für mei­nen Teil habe die Schnau­ze voll und alle mei­ne Sei­ten abgeschaltet.
    Scha­de, schade.

    Grü­ße

    Josef

    • COTONOU 1. Mai 2018, 20:22   »

      Das ist nicht Schuld der EU! Das ist das Pro­blem der Deut­schen Regie­rung die nichts getan hat um das Kunst­ur­he­ber­ge­setz zu upda­ten an die DSGVO. Zeit dazu hat­te sie schliess­lich genug.
      Es ist die­se Eigen­heit der Deut­schen Legis­la­ti­ve dass sie immer alles den Gerich­ten über­lässt und damit Ham­bur­ger Land­ge­rich­ten zum Gross­teil die Deu­tungs­ho­heit gibt.

      • Achim Wilde 3. Mai 2018, 23:30   »

        … was mei­ner Mei­nung nach ver­fas­sungs­wid­rig ist, denn es gibt aus gutem Grund die Gewaltenteilung.

  16. Michael 30. April 2018, 16:36   »

    Moin, wie ver­hält sich das Gan­ze denn mit den Unmen­gen an TFP Foto­gra­fen die regel­mä­ßig in gro­ßen Grup­pen durch die Städ­te zie­hen und Models foto­gra­fie­ren. Eini­ge Foto­gra­fen las­sen sich TFP Ver­trä­ge abzeich­nen, man­che machen gar nichts. Die Bil­der fin­det man dann meist zeit­nah bei Face­book und Insta­gram. Muss mit jedem Modell ein Ver­trag geschlos­sen wer­den? Was pas­siert mit sog. «behind the sce­nes» Auf­nah­men, wo man Foto­gra­fen bei deren «Arbeit» sehen kann ?

    • Bernd Helber 30. April 2018, 12:27   »

      Hal­lo.

      Das ist doch völ­lig absurd.….… es ist an sich ja schon ein Unding das hier die Arbeit erst mal der Judi­ka­ti­ve über­las­sen wird. 

      Man war­tet jetzt ein paar Prä­ze­denz­fäl­le ab und erstellt (nach den Erfah­run­gen der letz­ten Jah­re) erst mal ein untaug­li­ches Gesetz, ver­mut­lich wird die­ses dann wie­der vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt gekippt, wäre ja nicht das erst mal. 

      Prin­zi­pi­ell ist damit jeder poli­ti­sche Blog­ger erle­digt und juris­tisch angreif­bar, im Zwei­fels­fall so lan­ge bis ent­spre­chen­de Geset­zes­no­vel­len ver­ab­schie­det werden.

      Noch einen schö­nen Tag :)

      • Rolf Wilhelm 30. April 2018, 13:19   »

        Hal­lo Bernd

        es ist noch viel absur­der: Das ist eine EU Ver­ord­nung, die auch ohne natio­na­les Recht gilt, solan­ge es nicht ein natio­na­les Gesetz gibt, die die Details regelt.

        In die­sem Fall kann das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt gar nichts kas­sie­ren son­dern höchs­tes den offen­sicht­lich schla­fen­den Gesetz­ge­ber dazu ver­don­nern, ein natio­na­les Gesetz zu erlas­sen (wie es bei­spiels­wei­se Öster­reich jetzt gemacht haben – aber die sind auf ande­re Art und Wei­se auch wie­der über das ange­streb­te Ziel hinausgeschossen)

        So eine Mass­nah­me (erstellt gefäl­ligst ein Gesetz) kann übri­gens auch der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te erlas­sen; die Schweiz hat da lang­jäh­ri­ge Erfah­run­gen damit ;-) [ja, das ist ein Euro­päi­scher Gerichts­hof, kei­ne EU-Behörde]

        • Bernd Helber 30. April 2018, 13:54   »

          Hal­lo Rolf Wilhelm.

          Mir ist schon bewusst das es eine EU-Ver­ord­nung ist… und das die­se gilt. 

          Nur haben es die Ande­ren ja auch hin gekriegt das gan­ze mit einem «natio­na­len Gewand» auf die jewei­li­gen Bedürf­nis­se anzu­pas­sen sie­he Österreich/Schweden.

          Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt kann schon was kas­sie­ren, ver­mut­lich hab ich es falsch/missverständlich ausgedrückt.

          Soll­te… der Bund.… und die Län­der, irgend­wann.. also in ca.… gefühl­ten 200 Jah­ren, die EU Ver­ord­nung mit einem Gesetz «aus­schmü­cken» .…. die­se «aus­schmü­cken­de» Gesetz, aber gegen das Grund­ge­setz ver­sto­ßen, kann das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­setz, die­ses Gesetz wie­der kas­sie­ren. Die geball­te Kom­pe­tenz, konn­te man ja unlängst schon bei der Vor­rats­da­ten­spei­che­rung usw… erle­ben. Ohne «Karls­ru­he» geht in die­sem Land ja fast nichts mehr. 

          Man ver­zei­he mir im übri­gen den Sar­kas­mus. Aber an so man­chen Tagen weiss ich ehr­lich gesagt nicht, ob man lachen oder wei­nen soll.

          Ver­steh mich nicht falsch, ich hab schon sehr von Euro­pa pro­fi­tiert, gera­de durch die Mög­lich­keit in jedem EU Land arbei­ten und dort auch leben zu kön­nen. Das ist ein unglaub­li­ches Privileg.

          Nur was einem Brüs­sel manch­mal, oder immer öfter für «Selt­sam­kei­ten» auf­tischt, spot­tet jeder Beschrei­bung, der Euro­päi­sche Gedan­ke, ein an sich sehr nobler und begrü­ßens­wer­ter, wird durch sol­che, in wei­ten Tei­len, unprak­ti­ka­blen Ver­ord­nun­gen sabo­tiert. Wobei die­se Debat­te Europa/EU jetzt jeg­li­chen Rah­men spren­gen würde.

          Soweit ich das gan­ze nach­voll­zie­hen und beur­tei­len kann, hilft das gan­ze aktu­ell nur dem Berufs­tand der Juris­ten. :D

          Wenn die Absicht war, damit die Daten­kra­ken ins Visier neh­men woll­te, wür­de ich mal pau­schal sagen, geht das gan­ze bis­her zumin­dest voll am Ziel vorbei. 

          Einen schö­nen Mon­tag noch. :-)

          • Achim Wilde 3. Mai 2018, 23:36   »

            So etwas ähn­li­ches gibt es ja schon lan­ge in Ame­ri­ka, nur mit Waf­fen. Jeder darf eine haben, um sich vor Angrei­fern zu schüt­zen. Dumm dabei ist nur, dass immer mehr Beklopp­te inzwi­schen gan­ze Schul­klas­sen damit niedermetzeln.

      • Christian Rapp 11. Mai 2018, 15:00   »

        «Blog­ger erle­digt und juris­tisch angreif­bar, im Zwei­fels­fall so lan­ge bis ent­spre­chen­de Geset­zes­no­vel­len ver­ab­schie­det werden.»

        Das ist wohl das Ziel.

  17. Christian 30. April 2018, 10:17   »

    Muss man bei der DSGVO nicht erst mal zwi­schen per­so­nen­be­zo­ge­nen und per­so­nen­be­zieh­ba­re Daten unterscheiden?
    Ich dachte:

    Ein digi­ta­les (geeig­ne­tes) Foto auf der eine Per­son abge­bil­det ist, wären per­so­nen­be­zieh­ba­re Daten, da (noch) kein Geburts­da­tum und kei­ne Wohn­an­schrift mit der Auf­nah­me über­mit­telt werden.
    Nur, wenn ich mit geeig­ne­ter, tech­ni­scher Hil­fe aus dem Foto bio­me­tri­sche Daten fest­le­ge und dies mit einer ent­spre­chen­den Daten­bank kopp­le habe ich auf dem Foto per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten.

    Wür­de dann ein Ver­stoß nicht erst bei der Kop­pe­lung mit Ver­gleichs­da­ten entstehen?

    (51)

  18. Das Haupt­pro­blem dürf­te nicht die DSGVO an sich sein, son­dern die­se in Kom­bi­na­ti­on mit dem deut­schen Abmahn­irr­sinn, der es erlaubt, dass unfä­hi­ge «Anwäl­te» die es zu nix ande­rem gebracht haben, ehr­ba­re Bür­ger und Klein­un­ter­neh­mer mit ihren Dro­hun­gen erpressen.
    Das betrei­ben einer Web­sei­te, Blog oder auch eines You­tube-Kanals oder Face­book­sei­te unter die­sen Umstän­den ist eher rus­si­ches Rou­lette mit 5 vol­len und einer lee­ren Kammer.
    Vor allem die­ser unse­li­ge Abmahn­irr­sinn gehört end­lich abgeschafft.
    Na ja, was soll man auch erwar­ten, wenn man immer und immer wie­der unfä­hi­ge Leu­te in poli­ti­sche Posi­tio­nen wählt. :-(

    «Denn wer sich für zu schlau hält um sich in der Poli­tik zu enga­gie­ren, der ist selbst schuld, wenn man von Leu­ten regiert wird, die düm­mer sind als man selbst» – Platon

  19. Hal­lo Gunther,

    sehr gute Idee die DschGVo zu thematisieren!

    Weiß jemand wie es mit Bil­dern ist, die vor Inkraft­tre­ten der DschGVo auf­ge­nom­men wur­den und wie es um Auf­nah­men von EU-Bür­gern steht wenn die­se im außer­eu­ro­päi­schen Aus­land z.B. im Urlaub, abge­lich­tet wurden/werden?

  20. Thomas 29. April 2018, 17:36   »

    Hal­lo in die Run­de. Das müss­te ja eigent­lich auch für «alte» Bil­der gel­ten, oder ? Wenn ich ein Bild auf einer Web­site ver­öf­fent­licht habe und nach dem 25. Mai jemand meckert .….. Oder gibts da einen Bestandschutz?

    Gruß
    Thomas

    • Achim Wilde 3. Mai 2018, 23:45   »

      Wenn Du z.B. bei einem Kon­zert zuvor von jedem Musi­ker, dem Büh­nen­per­so­nal und jedem erkenn­bar abge­bil­de­ten Zuschau­er eine schrift­li­che Geneh­mi­gung ein­ge­holt hast, und kei­ne der ein­ge­hol­ten Geneh­mi­gun­gen wider­ru­fen wur­de, bist Du wahr­schein­lich auf der siche­ren Sei­te. Bei Mit­schnit­ten von Vide­os wür­de ich außer­dem emp­feh­len, noch schnell eine Erlaub­nis des Kom­po­nis­ten, der Band, des Plat­ten-Labels und des Ver­an­stal­ters nach­zu­rei­chen, der hat­te näm­lich das Haus­recht. Ach ja, bestimmt hast Du auch nicht ver­ges­sen, die Ver­öf­fent­li­chung bei der GEMA anzumelden …

  21. Das ist mal wie­der völ­lig an der Rea­li­tät vor­bei von der EU – weiß jemand wie das Gan­ze dann eigent­lich mit Foren aussieht…?
    Ich kann nicht für ein klei­nes pri­va­tes Forum 400 € an Anwalts­kos­ten raushauen.…oder die gan­zen Clan-Web­sites oder Gilden-Foren..?
    Weiß jemand, wie das in sol­chen Fäl­len gehan­delt wird? :O

  22. Bei den Blog mit Word­Press dach­te ich ja auch anfangs, dass sich das mit einer eige­nen Domain (und nicht xyz​.word​press​.com) lösen lässt, weil man da die ent­spre­chen­den Plug­ins ein­bau­en und den Code ändern kann, dass das DSGVO-kon­form abläuft. 

    Nur dann fiel mir ein, war­um ich 2007 bei word​press​.com unter­ge­schlüpft war: Die Updates. Ein Update kann wegen einer Sicher­heits­lü­cke auch sehr spon­tan not­wen­dig werden.

    Nur, lau­fen danach noch alle Plug­ins, die ver­hin­dern, dass Word­Press nach Hau­se tele­fo­niert? Damals war das nicht der Fall. Und was ist mit den hän­di­schen Ände­run­gen im Code? Die sind dann auch weg. Und kann man die beim Update wie­der so reinfrickeln? 

    Ich ver­ste­he das für mich so, dass ohne ein plugin­frei­es von Kern auf DSGVO-kon­for­mes Word­Press ein Word­Press­blog rela­tiv ris­kant ist. Und für mich im Moment der Auf­wand nicht im Ver­hält­nis steht.

  23. Franz von Prondzinski 29. April 2018, 14:11   »

    Gilt das auch bei Zeit­raf­fer­auf­nah­men? Ich pla­ne gera­de einen Film über unser Städt­chen und da wer­den Men­schen auch im Zeit­raf­fer zu sehen sein.

    • Ja, sicher. Das gilt auch für Video, also auch für Zeit­raf­fer. Ein wei­te­rer Grund mit lan­gen Belich­tungs­zei­ten zu arbei­ten, so dass Men­schen ver­wischt wer­den. Klappt aber natür­lich nicht, wenn jemand lan­ge ruhig an einem Ort vor der Kame­ra ste­hen bleibt.

      • Franz von Prondzinski 29. April 2018, 14:24   »

        Dan­ke Gun­ther. Guter Tipp und ich wer­de mal sehen was ich machen kann. Bin noch Anfänger.

  24. Brigitte Grawe 29. April 2018, 12:49   »

    Hal­lo in die Run­de, fra­ge mich wie das mit im Aus­land auf­ge­nom­me­nen Fotos (wo das Gesetz nicht greift)
    aus­sieht? Weiß dar­über jemand genaueres?

  25. Ralf Schmidt 29. April 2018, 10:58   »

    Hi Gun­ther, dan­ke für die Infos. Von die­ser Ände­rung hat­te ich bis­her noch nichts gehört. Das wäre das Big-Brot­her-Gesetz. Wir dür­fen kei­ne Men­schen mehr foto­gra­fie­ren. Die Pres­se und die Poli­zei darf uns an jeder Stra­ßen­ecke fil­men. Auf der ande­ren Sei­te ist das Gesetz auch ein geziel­ter Schuss auf die «fried­li­chen Wirt­schafts­waf­fen» der USA, Face­book etc. Dei­ne ver­pi­xel­ten Bil­der haben doch auch etwas ästhetisches. ;)

    Die Lösung: Ich schrau­be ein­fach alle mei­ne ND-Fil­ter auf­ein­an­der und foto­gra­fie­re nur noch mit Shut­ter­speed > 1 min. :D

    Wird schon nicht so wild wer­den und wenn doch wird es wie­der mal Zeit, auf die Stra­ße zu gehen und Peti­tio­nen zu schreiben.

  26. Bernd Helber 29. April 2018, 10:39   »

    Hal­lo, mir als Frei­be­ruf­ler in der IT Welt stel­len sich ähn­li­che Pro­ble­me und treibt mich um. Aktu­ell ten­die­re ich dazu sämt­li­che Web­sei­ten abzu­schal­ten. Sowohl mei­ne Fir­men­sei­te als auch mei­ne pri­va­te Hobbyfotogallerie. 

    Da sowohl Öster­rei­cher, als auch ande­re EU Staa­ten in der Lage waren ent­spre­chen­de Geset­ze zu erlas­sen, hat Ber­lin nicht nur wie­der geschla­fen, son­dern nach mei­ner per­sön­li­chen Wahr­neh­mung mitt­ler­wei­le an Arbeits­ver­wei­ge­rung. Wür­den wir als Freie Gewer­be­trei­ben­de sowas ablie­fern, könn­ten wir mor­gen unser Gewer­be schlie­ßen. Zwar bin ich kein Jurist, aber es begüns­tigt eigent­lich nur die Gro­ßen Betrie­be die den Was­ser­kopf den die­se EU Rege­lung mit sich bringt auch leis­ten kön­nen. Es hört ja nicht bei Web­sei­ten auf.… das gan­ze geht ja noch wei­ter, da ja auch die inter­ne Daten­hal­tung nach­weis­bar sein muss. Für mich ist das schlicht nicht mehr leist­bar, ich hab Pro­jekt­auf­trä­ge, die Kund­schaft droht mit Auf­trag, mich in mei­ner spär­li­chen Frei­zeit auch noch damit rum zu schla­gen ist ein­fach ein Unding. Wenn unser Gesetz­ge­ber sich einen schma­len Fuß macht und die end­gül­ti­ge Arbeit der Judi­ka­ti­ve über­lässt, darf man sich nicht wun­dern wenn vie­le Klein­be­trie­be ihr Geschäft auf­ge­ben. Die DSVGO betrifft ja nicht nur Foto­gra­fen son­dern auch in der Brei­te fast alle Betrie­be. Das die pri­va­ten Web­sei­ten­be­trei­ber hier auch angreif­bar gemacht wer­den ist, auch ein Unding. Man könn­te gra­de anneh­men der Deut­sche Staat hat sei­ne Klein­be­trie­be und Mit­tel­ständ­ler nicht nötig, ein läs­ti­ges Übel auf das man ver­zich­ten kann. :-). «Mögest Du in inter­es­san­ten Zei­ten leben».

    • Rolf Wilhelm 29. April 2018, 13:34   »

      Bernd

      Ich fin­de Dei­ne Ein­stel­lung span­nend. Tat­säch­lich geht die neue Rege­lung in Deutsch­land weni­ger weit wie bis­her, auf­re­gen soll­ten sich Leu­te in Ita­li­en, die sowas bis­her gar nicht gekannt haben. (nicht mei­ne Aus­sa­ge, die von einem auf IT-Recht spe­zia­li­sier­ten Anwalt, mit dem ich mich unter­hal­ten habe)

      In Deutsch­land gibt es das (ich glau­be welt­weit ein­ma­li­ge) Recht auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung. Und unter die­sem Recht war es schon immer so, das bei­spiels­wei­se Web­sei­ten aus­drück­lich erklä­ren muss­ten, war­um und wel­che Daten sie von den Besu­chern sam­meln oder im Fal­le einer Foto­gra­fie das Ein­ver­ständ­nis der Per­so­nen ein­ge­holt wer­den muss­te. Neu ist, dass dies welt­weit durch­ge­setzt wer­den soll (bis­her war ich, in der Schweiz lebend, davon ver­schont – neu muss ich das auch berück­sich­ti­gen, falls mei­ne Besu­cher EU-Bür­ger sind) und neu ist, dass dies für alle EU-Län­der mehr oder weni­ger ein­heit­lich gere­gelt ist.

      Spe­zi­ell fin­de ich, dass jetzt plötz­lich Hek­tik herrscht, obwohl die­se Ver­ord­nung schon seit 2 Jah­ren gilt und jetzt erst die Über­gangs­frist abläuft und damit (in Deutsch­land) das recht weit­ge­hen­de (aus Sicht der ande­ren EU-Län­der) DSG aus­läuft. Das DSG hat das fast alles schon, aller­dings kla­rer, abgedeckt.

      Ich bin aller­dings bei Dei­ner Aus­sa­ge, dass die Deut­sche Regie­rung ganz offen­bar geschla­fen hat und die­se Ver­ord­nung nicht in ein klä­ren­des natio­na­les Recht gegos­sen hat. Viel Fut­ter für halb­sei­de­ne Anwäl­te und Abmah­ner (auch das recht ein­ma­lig in Euro­pa, die­se Abmahnungen).

      • Bernd Helber 29. April 2018, 16:23   »

        Hal­lo Rolf Wilhelm.

        Ganz ehr­lich, kei­ne Fra­ge die The­ma­tik ist natür­lich nicht neu, nur geht es hier nicht nur um irgend eine lapi­da­re Impres­sums­pflicht, oder dar­um die betrie­be­nen Web­ser­ver so gut wie mög­lich abzu­si­chern. Die Logs zu rotie­ren zu löschen usw…

        Das gan­ze greift ja auch in inter­ne Daten­hal­tung über Kun­den, sprich Drit­te ein. So wie ich das mit mei­nem Juris­ten durch gekaut habe… müss­te ich einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten ein­stel­len, oder mir einen exter­nen ein­kau­fen. Geklärt ist auch zumin­dest nach mei­nem Ver­ständ­nis nicht end­gül­tig wie mit Bestands/Altdaten umzu­ge­hen ist.

        Prin­zi­pi­ell bin ich sehr für Daten­schutz, ich den­ke nur das die­se EU Ver­ord­nung weit an dem vor­bei geht was prak­ti­ka­bel ist. 

        Was mich vor allem auf die Pal­me bringt ist die Umkeh­rung der Beweis­last, die Betrei­ber sind jetzt ver­pflich­tet stän­dig lücken­los nach­wei­sen zu kön­nen das alles kor­rekt abge­ar­bei­tet wur­de. D.h man ist per se erst mal schuldig.

        Noch einen schö­nen Sonntag :)

      • Joerg Hoefig 1. Mai 2018, 12:37   »

        Der Unter­schied zu frü­her sind die ange­droh­ten Stra­fen. Bis zu 20 Mil­lio­nen oder 4 % des Umsat­zes sind dann für Deutsch­land etwas neu­es. Ansons­ten waren die meis­ten Daten auch schon frü­her nach den fast glei­chen Regeln zu verarbeiten.

  27. Wolfgang Ohrt 29. April 2018, 10:08   »

    Könn­te es was brin­gen, wenn es mög­lich wäre, bei Bedarf, die EXIF-Daten in der Kame­ra per «Knopf­druck» zu sper­ren, zu unter­drü­cken, what ever? Ich weiß, war jetzt wahr­schein­lich ’ne blö­de Fra­ge. Aber ich stell sie trotzdem. ?

    • Ich habe da auch schon drü­ber nachgedacht… ?

      • Fabian 2. Mai 2018, 09:22   »

        Der Gedan­ke mit den EXIFs kam mich auch in den Sinn, aber die­se «Lösung» ist wohl nur zeit­lich sehr ein­ge­schränkt mög­lich, da Du ja in Dei­nen Blog-Arti­keln zwangs­läu­fig «preis­gibst» wann die Fotos hier­zu ent­stan­den sind (Rei­se nach Kolum­bi­en, Zingst-Fes­ti­val, etc.)

        Ich wür­de aus mei­ner Berufs­er­fah­rung erst­mal sagen: «Wo kein Klä­ger, da kein Rich­ter». Die Gerich­te in Deutsch­land müs­sen sich ja auch erst­mal mit der The­ma­tik befas­sen und da gilt es abzuwarten.
        Es wer­den kei­ne hor­ren­den Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen durch­ge­wun­ken, wenn Leu­te bei einer Stra­ßen­sze­ne­rie, z.B. im Cafe einer Fla­nier­mei­le irgend­wo im Hin­ter­grund auf dem Bild zu erken­nen sind und jetzt mei­nen gegen den Foto­gra­fen vor­ge­hen zu müs­sen. Soll­te mir so ein Pen­dant begeg­nen, wür­de ich ein­fach das ent­spre­chen­de Foto nach direk­ter Anspra­che durch den Que­ru­lan­ten löschen und das Foto, bei dem die­ser Mensch ja nicht das Motiv war, ein­fach aus ande­rem Win­kel noch­mal aufnehmen.

    • Konstanze 29. April 2018, 11:22   »

      Die Fra­ge ist gar nicht blöd, hab ges­tern zwei Berufs­fo­to­gra­fen bei einer Ver­an­stal­tung getrof­fen, die sich eben über die­se Pro­ble­ma­tik auch unter­hal­ten haben und über das Sper­ren der EXIF-Datei­en. Offen­sicht­lich machen sich sehr vie­le dar­über Gedan­ken, auch bei uns in Österreich.

      Lie­be Grüßs
      Gut Licht
      Konstanze

  28. Christoph 29. April 2018, 08:16   »

    moin Gun­ther,

    Ich betrei­be aus­schliess­lich einen Pass­wort geschütz­ten wiki an den aus­ser mir und ein Mit­ar­bei­ter nie­mand ran/reinkommt. Bin Ich trotz­dem betrof­fen ? Apa­che Access Logs wer­den nach spae­tes­tens 1 Monat gelöscht. 

    Che­ers

    Chris­toph

  29. Ludwig Huber 29. April 2018, 07:53   »

    Hal­lo Gunther,
    hier wie­hert der Amts­schim­mel kräf­tig, das gan­ze Gesetz geht kom­plet an der Rea­li­tät vor­bei. Anschei­nend wis­sen die­je­ni­gen die das Gesetz gemacht haben nicht wie­vie­le digi­ta­le Bil­der täg­lich ent­ste­hen und was sagt die Kame­ra-Indus­trie dazu?
    Das Gesetz ist ein Kne­bel da dürf­te nie­mand mehr eine Kame­ra oder ein Han­dy kau­fen. Das DSGVO ist ja fast so wie das Waf­fen­ge­setz, fehlt nur noch, daß der Käu­fer einer Kame­ra den Nach­weis eines «Foto­gra­fier-Schei­nes» erbrin­gen muss d.h. er muß den Schein bei irgend einer Behör­de oder TÜV machen und dem Ver­käu­fer vor­le­gen dann bekommt er die Kame­ra oder Han­dy nach Bezah­lung ausgehändigt!

    Die Ver­ei­ne haben es schon schwer, jetzt dreht man den Hahn zur Selbst­dar­stel­lung und Mit­glie­der­wer­bung zu und der Satz «Ein­bild sagt mehr als tau­send Wor­te» kann gestri­chen wer­den, außer der Ver­ein beschäf­tigt einen Profi.

    Wo führt der Unsinn noch hin?

    Dan­ke Gun­ther für Dei­ne Mühe und Arbeit.

    Herz­li­che Grüße
    Ludwig

  30. Sigrid Gorke 29. April 2018, 01:59   »

    Hal­lo Gunther,
    Dan­ke für den inter­es­san­ten Arti­kel über DSGVO.
    Wie sieht es eigent­lich aus,wenn man Bei­trä­ge, geteilt, auf Face­book bekommt und dies nicht gleich sieht und da Men­schen drauf sind? Gleich löschen?
    Wahr­schein ja??
    LG

  31. Thomas T 28. April 2018, 23:25   »

    Bei der Daten Ver­ar­bei­tung von Sen­si­ti­ve Infor­ma­tio­nen (…in etwa wie von dir beschrie­ben) ist noch zu unter­schei­den WEM die Daten gehö­ren (Owner) denn die­ser kann dar­auf bestehen das dies ver­schlüs­selt (encrypt­ed) wer­den müs­sen. Und der Besit­zer der Daten darf auch Eigen­tü­mer des Schlüs­sels sein. Wer was von IT ver­steht der hat dann meh­re­re Kno­ten im Kopf da ver­schie­de­ne Metho­den bei der Über­tra­gung, Ver­ar­bei­tung, Spei­che­rung und Archi­vie­rung zur Ver­schlüs­se­lung umge­setzt wer­den müssen.
    Und ob all­ge­mei­ne oder indi­vi­du­el­le Ver­schlüs­se­lung statt­zu­fin­den hat.
    Nahe­zu unmach­bar wird es wenn du Daten (also SI) von drit­ten hos­test und somit verarbeitest.
    Man den­ke nicht dar­an man muss 5 Jah­re spä­ter eine Wie­der­her­stel­lung ver­schlüs­sel­ter Daten durch­füh­ren und steht mit einem „Schlüs­sel­bund“ da und kein Schlüs­sel passt!!
    Mei­ne Bank hat ihre kon­ten­be­sit­zer schon Brie­fe geschickt …“Falls Sie Fra­gen haben neh­men Sie Kon­takt mit uns auf!“…da möch­te ich nicht wis­sen wel­chen „Blan­koch­eck“ man unter­zeich­nen soll damit das Risi­ko der Bank bei null ist.

  32. Stefan Wendling 28. April 2018, 23:06   »

    Hal­lo Gunter,
    auch ich war erschro­cken wegen der Trag­wei­te der DSGVO. Aller­dings hat­te ich nur unse­re Home­page und die Daten­ar­beit im Ver­ein im Auge. Dass wir jeden Men­schen im Bild fra­gen müs­sen ist ein wenig an der Rea­li­tät vor­bei. Lei­der habe ich den Ein­druck es wer­den heu­te erst Geset­ze gemacht und dann wird nach­ge­dacht. Was tut ein Ver­ein der sich den Anwalt nicht leis­ten kann? Man soll­te die Home­page abschal­ten bis sich der ers­te Rauch gelegt hat. Und wer zwingt Goog­le zu einem Vertrag?

  33. Es ist schon bezeich­nend, wie­vie­le Geset­ze von Theo­re­ti­kern gmacht und ohne eine Prü­fung der prak­ti­schen Umset­zung­mög­lich­kei­ten, bzw. deren Aus­wir­kun­gen Imple­men­tiert wer­den. Wo bleibt hier die künst­le­ri­sche Frei­heit? Mit Bil­dern (Fotos) kann ich mei­ne Mei­nung und mei­ne Ansich­ten aus­drü­cken und doku­men­tie­ren, ist die freie Mei­nungs­äu­ße­rung jetzt dem Daten­schutz erlegen?
    Bleibt das Gesetz unver­än­dert, ist sehr viel Frust abseh­bar, da jedes Bild auf die „Gold­waa­ge“ muß. Eigent­lich müss­ten alle Kame­ra­her­stel­ler und Ser­vice-Pro­vi­der auf die Bar­ri­ka­den gehen, da gro­ße wirt­schaft­li­che Ein­bu­ßen abseh­bar sind. Pro­fi­fo­to­gra­fen und Anwäl­te jubeln = die Ein­nah­men wer­den steigen!
    Wenn das Foto­gra­fie­ren und Doku­men­tie­ren zukünf­tig nur noch bestimm­ten Berufs­grup­pen erlaubt ist, kann die­ses sehr ein­sei­tig und lang­wei­lig werden.

  34. Martin 28. April 2018, 21:31   »

    Puhhh, dan­ke für Dei­nen Artikel.
    So ganz kann ich es noch nicht glau­ben oder wahr­ha­ben. Das ist ja das kil­ler-Kri­te­ri­um schlecht hin. Stellt man sich mal vor, bei mir wir ein­ge­bro­chen und der Dieb wird von mei­ner Alarm­an­la­gen­ka­me­ra foto­gra­fiert / gefilmt. Dann ver­klagt er mich noch, weil ich ihn dabei auf­ge­nom­men habe! Oder das wird als Beweis nicht zugelassen :-)
    Wie ist es gene­rell mit Über­wa­cungs­ka­me­ras, Bank­ato­ma­te usw? Das Gesetz wird doch ui 90% über­haupt nicht ein­ge­hal­ten oder glaubt jemand das man 90 Mio Leu­te, die ein Han­dy haben nicht mehr foto­gra­fie­ren dür­fen, weil Sie Angst haben wer­den, dass Sie eine Per­son im Hin­ter­grund foto­gra­fie­ren. Dadurch wür­den 1000 von Jobs und Kunst­wer­ke ver­hin­dert, wenn man wei­ter­denkt… Was ist bloss aus die­ser Welt geworden?

  35. Hal­lo Gunter,vielen Dank für den Hin­weis bzgl. der Aus­wir­kun­gen der DSGVO auf das foto­gra­fie­ren. Beschäf­ti­ge mich zwar beruf­lich damit (Bewer­ber­ma­nag­ment­soft­ware) aber in der Trag­wei­te war mir das Gesetz auch nicht bekannt. Einen Hin­weis noch zu dei­ner Hoff­nung das sobald man die EU ver­lässt kein Pro­blem mit dem Gesetz hat. Lei­der gilt das Gesetz für jeden EU Bür­ger egal wo. Heißt wenn du einen deut­schen im Alti­pla­no foto­gra­fierst gilt EU Recht. Kei­ne Ahnung wie das durch­setz­bar sein soll. Ich befürch­te erst die ers­ten Gerichts­ent­schei­dun­gen wer­den Klar­heit brin­gen. Gruß

  36. Ingmar janner 28. April 2018, 20:59   »

    Ist alles ein­fach grau­sig. Die Daten­schutz­idee mal wie­der völ­lig an der Rea­li­tät vor­bei: Was für ein Unsinn, das ana­lo­ge Foto­gra­fie dann noch mög­lich sein soll. Scan­ne ich die­se ein gibt es zwar kei­ne Exifs und kein GPS oder Datums­tem­pel. Aber eine digi­ta­le Datei ist es trotzdem.
    Wenn die arm­se­li­ge Gro­ko das nicht schnell geklärt kriegt soll­te man sich Maß­nah­men über­le­gen. Ich den­ke nur mal an unser Nach­bar­land Frank­reich. Wenn man die Fran­zo­sen nur genug ärgert kreist dort der Ham­mer und die Pro­tes­te sind Sicht­bar und Hörbar.Z.B. 30 Mil­lio­nen deut­sche pos­ten mal eine Woche nix bei Ins­ta und Face­book, das wäre ein deut­li­ches Zeichen.

  37. Richard 28. April 2018, 20:59   »

    Inter­es­san­te Ansät­ze sind das auf jeden Fall. Herz­li­chen Dank für den kom­pak­ten Denk­an­stoß. Bis­her hat­te ich das rein indus­tri­ell betrach­tet, dass das so weit reicht, dach­te ich auch nicht.
    Mir kom­men da Par­al­le­len zum WaffG in den Sinn, bei dem es auch abso­lu­te Unklar­hei­ten über Halb­au­to­ma­ten gab, die kurz­fris­tig ver­bo­ten wur­den um spä­ter mit einem Geset­zes­zu­satz auf Bun­des­ebe­ne wie­der erlaubt zu wer­den. Lei­der zu spät für manchen.

    Und wie du rich­ti­ger­wei­se schreibst, tum­melt sich lei­der ein­fach zu viel erfolg­lo­ser Abschaum der Anwalts­kanz­lei­en im Netz, der auf per­ver­se Wei­se ver­sucht an die Mone­ten unbe­darf­ter Hob­by­fo­to­gra­fen zu kom­men. Andern­falls könn­ten die­se Leu­te über so ein Gesetz schmun­zeln. Denn das ist es: Lachthaft!

    Mei­ne Mei­nung: Erst mal die Pfer­de nicht wild machen. Ein paar Mona­te ins Land gehen las­sen und abwar­ten, was da pas­siert. Das Gebil­de der EU hat für mich noch kei­ner­lei Vor­tei­le gebracht.… Leider.

    • Als Web­sei­ten­be­trei­ber jetzt nichts zu tun und ein­fach abzu­war­ten wäre grund­le­gend falsch!

      • Richard 29. April 2018, 14:47   »

        Selbst­ver­ständ­lich soll­ten (kom­mer­zi­el­le) Sei­ten­be­trei­ber lie­ber vor­beu­gen als das Nach­se­hen zu haben. Das­sel­be bei Unternehmen.
        Ich gehe eher vom Hob­by­be­reich aus. Denn dass sich Whats­App, Face­book und co., sämt­li­che Foto­por­ta­le, ‑foren und ‑gale­rien dies­be­züg­lich kon­trol­lie­ren lassen/kontrolliert wer­den kön­nen, ist rei­ne Uto­pie. Genau­so wer­de ich als Hob­by­fo­to­graf den Teu­fel tun kei­ne Men­schen mehr zu foto­gra­fie­ren, ob nun mit oder ohne Geneh­mi­gung und egal wo. Und ich wer­de die­se Fotos auch wei­ter­hin ver­öf­fent­li­chen. Evtl. pas­siert es in einer der nächs­ten Geset­zes­än­de­run­gen noch, dass Tie­ren ein Recht am eige­nen Bild ein­ge­räumt wird, bspw. wie Peta-Kla­ge für einen Maka­ke ver­lang­te. Infantil!
        Mei­ne Ein­schät­zung: Die ers­ten Monate/Jahre wer­den unver­schäm­te Unter­las­sungs­er­klä­run­gen Tau­sen­den von (Hobby-)Fotografen zuge­stellt wer­den. Genau wie beim P2P-Sha­ring im letz­ten Jahr­zehnt. Eine ein­zi­ge Geld­ma­schi­ne­rie. Hie­ße für mich schlicht nicht bezah­len, aus­sit­zen und Prä­ze­denz­fäl­le abwarten.
        Davon abge­se­hen han­del­ten bis­her Aber­tau­sen­de Street-Foto­gra­fen eben­falls geset­zes­wid­rig, weil nur ein ver­schwin­dend gerin­ger Teil tat­säch­lich einen Ver­trag mit den Abge­lich­te­ten aus­han­del­te und trotz­dem Geld mit deren Bild­nis­sen ver­dien­te. Immer­hin lebt die­se Art der Foto­gra­fie vom unplan­ba­ren Moment. Auch hier ist prak­tisch kei­ne Kon­trol­le mög­lich und per­ma­nen­te Geset­zes­über­tre­tun­gen vor­pro­gram­miert. Daher soll­te der Pseu­do-Daten­schutz nicht so heiß geges­sen wer­den, wie er wie­der mal gekocht wird.

        Die­se Dis­kus­si­on ist zwar äußerst trau­rig und demü­ti­gend und wie­der ein­mal wird der Leid­tra­gen­de, der ein­fa­che EU-Bür­ger, außen­vor gelas­sen. Sie darf aber nicht zur Abschaf­fung der Foto­gra­fie in bis­her bekann­ter Form füh­ren. Das Gesetz ist das Eine, die prak­ti­sche Anwend­bar­keit das Ande­re – und letz­te­re ist völ­li­ger Mummenschanz.

        • Ich lese lei­der unter­schied­li­che Mei­nun­gen zu kom­mer­zi­ell Vs. Hobby.
          Bis­her bin ich davon aus­ge­gan­gen das die Hob­by­men­schen unter uns, nichts zu befürch­ten hät­ten. Weder durch das foto­gra­fie­ren noch das betrei­ben einer Website/ Blog.
          Was stimmt denn nun ?
          Mich macht die­ses gan­ze The­ma völ­lig kirre.

          • Für jeman­den, der sich in sei­nem Daten­schutz nicht aus­rei­chend geschützt fühlt, ist es egal, ob hin­ter der Kame­ra ein Pro­fi oder ein Hob­by­fo­to­graf steckt. Von daher kann/darf die Ver­ord­nung hier gar kei­ne Unter­schei­dung machen.

            Und ob sich ein Abmahn­an­walt wirk­lich dar­an stört, dass er sein Geld von einem Hob­by­fo­to­graf kas­sie­ren will? Eher nicht.

            Durch die Nicht­tä­tig­keit des Gesetz­ge­bers wird es lan­ge dau­ern, bis wirk­lich ver­bind­li­che Richt­li­ni­en exis­tie­ren und bis dahin gilt es für die «Anwäl­te» alles ein­zu­fah­ren, was geht.

            Die Fra­ge ist, ob die Anwäl­te ohne «Betrof­fe­nen» tätig wer­den können.

          • Richard 30. April 2018, 15:32   »

            Selbst als Hob­by­fo­to­graf, völ­lig unab­hän­gig ob du mit dei­nen aus­ge­stell­ten Fotos Geld ver­dienst oder nicht, kannst du nach der DSGVO all­seits belangt werden.
            Pro­blem ist, dass die DSGVO über dem natio­na­len Kunst­ur­he­ber­ge­setz und dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz steht, wel­che bei­de nur für Deutsch­land gelten.
            Das rei­ne Foto­gra­fie­ren für pri­vat und Fami­lie ist zuläs­sig, alles dar­über hin­aus, also bspw. das Her­um­zei­gen eines Fotos mit Men­schen im Freun­des­kreis wäre schon wie­der eine Ver­öf­fent­li­chung und damit illgal.
            Prak­tisch ten­diert die Kon­trol­lier­bar­keit dies­be­züg­lich gen Null! Wie auch!?
            Anders mit Inter­net. Ver­öf­fent­lichst du dort dei­ne Fotos auf der eige­nen Web­site mit Per­so­nen, egal ob aus Hob­by oder Berufs­grün­den, kann sie jeder ein­se­hen und eine oder meh­re­re Abmah­nun­gen sind eigent­lich vorprogrammiert.
            Inter­es­sant wird es aber, ob auf Foto­platt­for­men wie flickr oder in Foto­fo­ren die Urhe­ber der Fotos her­an­ge­zo­gen wer­den oder sich der Sei­ten­be­trei­ber straf­bar macht. Denn die ein­deu­ti­ge Iden­ti­fi­zie­rung der hoch­la­den­den Per­son ist nicht immer mög­lich. Damit auch kei­ne Kontrolle.
            Daher bleibt pro­phy­lak­tisch nur eins: Lösche alle Fotos mit Men­schen inner­halb der EU ab dem 26. Mai oder mache wei­ter wie bis­her und war­te ein­fach, ob etwas pas­siert und wenn, was. Ich per­sön­lich wür­de letz­te­res bevorzugen.

  38. Hal­lo Gunter,

    das Gesetz gibt es schon 2 Jah­re, jetzt läuft nur die Über­gangs­frist ab…
    Übri­gens braucht man auch auf der Web­sei­te eine aus­drück­li­che Zustim­mung bei Komen­tar­fel­dern und Kon­takt­for­mu­lar das der «Schrei­ber» sein Ein­ver­ständ­nis gibt das du sei­nen Kom­men­tar bzw. sei­ne Anfra­ge spei­chern darfst. Soll­test Du also noch nacharbeiten.…
    Auf jeden Fall kom­men schwe­re Zei­ten auf uns zu.

    Hof­fen wir das Beste …

    Freund­li­che Grüße
    Marcus

    • Rolf Wilhelm 29. April 2018, 15:59   »

      Es ist ein wenig hirn­ris­sig, einen Kom­men­tar schrei­ben zu wol­len­und dann zu erwar­ten, dass dies nicht gespei­chert wird…

      Die nächs­te Ver­si­on von Word­Press wird genau das lie­fern – der Hin­weis zur Spei­che­rung sowie ein Opt-In (wich­tig!), dass mit einem Coo­kie wie es hier auch geschieht für den nächs­ten Kom­men­tar die per­sön­li­chen Daten schon vor­ge­ge­ben sind.

      Ich ver­mu­te aber, das Gun­ther hier ein spe­zi­el­les WP-Plug­in für die Kom­men­ta­re nutzt (wel­ches?)

  39. Ulrich Gunka 28. April 2018, 20:31   »

    …und ich dach­te, die EU-Gur­ken­ver­ord­nung wäre die Krö­nung des Irr­sinns… Ich wer­de jetzt erst ein­mal alle Bil­der off­line neh­men, bei denen ich mir nicht sicher bin, ob es nicht zu Abmahn­är­ger kom­men könn­te. Letzt­lich führt die neue Rege­lung dazu, dass man als frei­er Foto­graf in sei­ner Mög­lich­keit der Selbst­dar­stel­lung und des Mar­ke­tings im Web ein­ge­schränkt wird, allein durch die Ver­un­si­che­rung, die ent­steht. Wie ver­hält es sich eigent­lich, wenn ich so genann­te Per­so­nen der Zeit­ge­schich­te (z.B. Poli­ti­ker) ablich­te? Muss ich mit denen etwa auch Ver­trä­ger abschließen?

    • Daniel H. 30. April 2018, 08:14   »

      Die Gur­ken­ver­ord­nung ist weni­ger irr­sin­nig als man denkt. Trans­port­kis­ten las­sen sich weni­ger effi­zi­ent voll­pa­cken, wenn jede Gur­ke x‑beliebig krumm ist => Mehr­ver­brauch an Stau­raum und Treibstoff.

      Ist hier nicht das The­ma, woll­te es aber trotz­dem mal eben loswerden.

      LG aus AT

  40. Hal­lo Gunther
    ich beschäf­ti­ge mich mit dem The­ma nun auch schon eine gan­ze Weil, immer­hin ist es nicht so, das dies völ­lig neu ist – am 25.Mai läuft ledig­lich die Über­gangs­zeit ab, eigent­lich gilt das seit gut 2 Jahren!

    Zuerst der Hin­weis auf zwei klei­ne Feh­ler, die ich an ande­ren Stel­len (z.B. auch in der von Dir erwähn­ten c’t) immer wie­der lese:
    – Die DSGVO ver­ein­heit­licht den Daten­schutz nicht in Euro­pa, son­dern in der EU; lei­der wird immer wie­der die EU mit Euro­pa gleich­ge­stellt. Liech­ten­stein, Nor­we­gen, Island und die Schweiz sind nicht Mit­glied der EU. Der EWR und die Schweiz wer­den aber soge­nann­te «kom­pa­ti­be­le» Geset­ze erlassen.
    – Die DSGVO ist eine EU Ver­ord­nung und kein Gesetz. Die gilt in allen EU Staa­ten, wenn die­se kein eige­nes Gesetz erlas­sen, dass die Details regelt. Dar­um ist die­se Ver­ord­nung ver­mut­lich auch so fürch­ter­lich schwam­mig formuliert.

    Ich lebe in der Schweiz und jetzt könn­te natür­lich jeder Schwei­zer (und Nor­we­ger, und …) den­ken: geht mich nichts an. Dies ist falsch, die DSGVO regelt den Umgang mit Daten der Ein­woh­ner der EU und gilt damit auch für alle, die mit Daten von EU-Bür­gern han­tie­ren. Dazu reicht es schon, auf einer Nicht-EU-Web­sei­te einen News­let­ter anzu­bie­ten, der EU-Bür­ger durch geeig­ne­te Mass­nah­men nicht expli­zit aus­schliesst. Einem Schwei­zer, der sich jetzt über­legt: «Inter­es­siert mich trotz­dem nicht» kann ich dann nur sagen: «OK, dann darfst Du einer­seits nie wie­der in ein Land der EU ein­rei­sen und ande­rer­seits kön­nen Straf­be­feh­le und Abmah­nun­gen (aus Deutsch­land) auch im Aus­land zuge­stellt wer­den. Die Voll­stre­ckung ist dann etwas komplizierter».

    Nicht umsonst ver­schiebt Face­book gera­de alle Daten von Nicht-EU-Bür­gern in die USA, damit es sich nur um DSGVO-Regeln für EU-Bür­gern küm­mern muss. Ansons­ten hät­te jeder, des­sen Daten in Irland gespei­chert sind unab­hän­gig vom Wohn­ort ein Durch­set­zungs­recht nach der DSGVO.

    Eine wirk­lich gute Über­sicht des oben von mir erwähn­ten Sach­ver­hal­tes gibt er hier vom Word­Press Meet­up Bern zum Nachlesen:
    https://​stei​ger​le​gal​.ch/​p​u​b​l​i​k​a​t​i​o​n​/​w​o​r​d​p​r​e​s​s​-​m​e​e​t​u​p​-​b​e​r​n​-​d​s​g​vo/

    Ich bin wirk­lich gespannt, wie Du das jetzt auf Dei­nen Web­sei­ten umset­zen wirst und wie sich die Recht­spre­chung in den nächs­ten Mona­ten nicht nur in Deutsch­land ent­wi­ckeln wird. Lei­der ist das etwas spe­zi­el­le deut­sche Abmahn­ge­setz ja ein offe­nes Scheu­nen­tor für halb­sei­de­ne Geschäftemacher :-(

    • Dan­ke Rolf, für die fun­dier­ten Anmer­kun­gen und Ergän­zun­gen! Ich habe die Punk­te oben im Text geändert.

    • COTONOU 30. April 2018, 22:35   »

      Ein Foto­graf in New York der ein Bild an Times Squa­re macht kann nicht alle fra­gen ob sie even­tu­ell EU Bür­ger sind um den dann nach DSGVO zu behan­deln. Soll­te so ein EU Bür­ger vor einem Deut­schen Gericht bei­spiels­wei­se Recht bekom­men den US Foto­gra­fen in den USA zu belan­gen nur weil er EU Bür­ger ist wird das ernst­haf­te Kon­se­quen­zen haben (nicht für den US Foto­gra­fen). Der wird sich _in den USA_ exakt so ver­hal­ten wie die Geset­ze es erlau­ben wo er wohnt.

      Das kann man m.E. nicht ver­glei­chen mit einem EU Bür­ger der in der EU einen Dienst benut­zen will der aus­ser­halb der EU gespei­chert wird.

      Ich kann mir aber durch­aus vor­stel­len dass ein abge­dreh­ten Land­ge­richt auf die Idee kommt dem EU-Bür­ger als Tou­rist in den USA Recht zu geben…

  41. Schon erstaun­lich, dass der Gesetz­ge­ber es den Gerich­ten über­las­sen will, was am Ende recht­lich erlaubt ist und was nicht. Die haben ja nix zu tun.

    Bis da Klar­heit herrscht wer­den Jah­re ins Land gehen.

    Mir ist bis­her auch nicht klar, wie es mit rei­nen Hob­by­fo­to­gra­fen bestellt ist. Müs­sen jetzt alle Fotos mit Men­schen dar­auf von Flickr, Face­book und Co. gelöscht wer­den, oder darf man nur zukünf­tig kei­ne sol­chen Bil­der mehr ein­stel­len? Oder sind Hob­by­fo­to­gra­fen gene­rell ausgenommen?

    Und ob alle Blog- und Foren­be­trei­ber über­haupt schon das Desas­ter mit­be­kom­men haben?

    • Hob­by­fo­to­gra­fen sind nicht aus­ge­schlos­sen. Und soweit ich das sehe, betrifft es Bil­der, die nach dem 25.05.2018 auf­ge­nom­men wurden.

      • Also bis 25.5. noch mas­sen­haft Bil­der von Men­schen­an­samm­lun­gen machen. Danach wer­den die in den Stockagen­tu­ren rar:-).

      • Fabian Strasser 29. April 2018, 00:15   »

        Es wird den Rechts­an­wäl­ten, die die­sen «Geschäfts­zweig» ab 25.05. für sich ent­de­cken, kaum an Gele­gen­hei­ten für ihre Man­dan­ten man­geln, wie sie die bis dahin unwis­sen­den Men­schen finan­zi­ell blu­ten las­sen können.
        Wir müs­sen aber erst ein Stück weit an den unglück­li­chen, unacht­sa­men Foto­gra­fen­In­nen, den ers­ten «Bau­ern­op­fern» erfah­ren, wie die Hand­ha­bung der DSGVO durch bsp. die deut­sche Rechts­spre­chung läuft.
        Da die bal­di­gen zu erwar­ten­den erst­in­stanz­li­chen Urtei­le nicht bin­dend für die Rechts­spre­chung an ande­ren Gerich­ten sind (Deutsch­land), wird sich zwangs­läu­fig durch Ein­le­gung von Rechts­mit­teln der betrof­fe­nen Foto­gra­fen­In­nen eine Auf­wärts­spi­ra­le bis auf Bun­des­ebe­ne bil­den, wo eine höchst­rich­ter­li­che, bin­den­de Ent­schei­dung gefällt wer­den muss.
        Spä­tes­tens dann ist wegen der Schwam­mig­keit der For­mu­lie­run­gen in der DSGVO auch eine Kri­tik der Bun­des­rich­ter mit der Vor­schrift selbst ange­zeigt, wobei der Gesetz­ge­ber i.d.R. gerügt wer­den und auf­ge­for­dert wird eine – ent­spre­chend schwei­ze­ri­schem oder nor­we­gi­schem Vor­bild – gefass­te indi­vi­du­el­le Ver­ord­nung zu erlassen.
        Wol­len wir hof­fen, dass die ers­ten «Bau­ern­op­fer» nicht zu schnell im Recht­streit auf­ge­ben wer­den und zumin­dest einer die wich­ti­gen Schrit­te Rich­tung Bun­des­ebe­ne gehen wird. Das Ergeb­nis wäre eine Ent­schär­fung im Sin­ne der vie­len Hobby-FotografenInnen.
        Der ande­re mög­li­che Lösungs­weg könn­te eine (Online-)Petition auf Bun­des­ebe­ne sein.
        Ich bin gespannt was uns die Zeit nach dem 24.05. beschert…

    • Michael 30. April 2018, 16:38   »

      Das wür­de mich auch inter­es­sie­ren. Also was ist mit den gan­zen Bil­dern bei Face­book oder flickr. Letz­te­re sind zumin­dest bei mir nicht öffent­lich und wer­den nur bei Bedarf per per­sön­li­chem Link gezeigt.

    • Erika 4. Mai 2018, 08:47   »

      Viel­leicht ist es hilf­reich mal nach­zu­le­sen, an wen sich die neue Daten­schutz­ver­ord­nung rich­tet. Dem­nach ist die rei­ne Hob­by-oder Urlaubs­fo­to­gra­fie nicht betrof­fen, da gilt aber wei­ter­hin natür­lich das Recht am eige­nen Bild usw. Zitat aus der DSGVO Artikel2: Die­se Ver­ord­nung fin­det kei­ne Anwen­dung auf die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten.….c.)durch natür­li­che Per­so­nen zur Aus­übung aus­schließ­lich per­sön­li­cher oder fami­liä­rer Tätigkeiten.

  42. Oliver Jablonski 28. April 2018, 16:23   »

    Was das gan­ze The­ma noch auf die Spit­ze treibt ist die Tat­sa­che, dass selbst wenn von abge­bil­de­ten Per­so­nen die not­wen­di­ge Zustim­mung vor­liegt, was bei Kon­zert- und Sport­ver­an­stal­tun­gen unmög­lich sein soll­te, kann jeder Ein­zel­ne sei­ne Ein­wil­li­gung jeder­zeit ohne Anga­be von Grün­den wider­ru­fen. Das Ver­mark­ten der­ar­ti­ger Auf­nah­men soll­te damit unmög­lich sein, denn erfolgt ein Wider­ruf, müss­ten die ver­kauf­ten Bil­der „gelöscht“ wer­den. Ich sehe schon die abmahn­wü­ti­gen Anwäl­te Kas­se machen. Stel­le man sich das Dra­ma vor, wenn die gelieb­ten Hoch­zeits­auf­nah­men gelöscht wer­den müs­sen, weil ein Streit zum Wider­ruf der Zustim­mung ein­zel­ner Gäs­te führt. Fak­tisch ein Berufsverbot…

    • So ist es leider.

    • Ist wohl Gott sei dank nicht ganz korrekt:
      Der Ein­wil­li­gen­de ist dar­über zu beleh­ren, dass er jeder­zeit und ohne Anga­be von Grün­den die Ein­wil­li­gung mit Wir­kung für die Zukunft wider­ru­fen kann. (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Der Wider­ruf bezieht sich immer auf zukünf­ti­ge Nut­zun­gen. Die Recht­mä­ßig­keit der bis­her auf der Grund­la­ge der Ein­wil­li­gun­gen vor­ge­nom­me­nen Ver­öf­fent­li­chun­gen wird bis zum Wider­ruf nicht berührt. 

      Somit darfst Du dann nicht mehr wei­ter ver­kau­fen, musst aber bereits ver­kauf­tes nicht zurückhohlen.

      Gruß
      Marcus

      • Oliver Jablonski 30. April 2018, 16:00   »

        Hal­lo Mar­cus, wenn ein Zustim­mung wider­ru­fen wird, bedeu­tet das, dass die Spei­che­rung der Daten nicht mehr erlaubt ist. Was aus mei­ner Sicht schon bedeu­ten kann, dass die ver­kauf­ten Daten auch gelöscht wer­den müs­sen, weil die Daten­spei­che­rung grund­sätz­lich wider­ru­fen wird und nicht nur die zukünf­ti­ge Spei­che­rung. Dies ist ja schon län­ger so bei nut­zer­be­zo­ge­nen Daten neu ist nur, dass digi­ta­le Bil­der genau­so behan­delt werden.

  43. Hal­lo Gunther,
    vie­len Dank für Dei­ne Alarm­mel­dung. Sie hat mich ziem­lich erschreckt. Ich habe mir mei­ne letz­ten Fotos, die ich bei einem Aus­flug an die Elbe gemacht habe, ange­se­hen und fest­ge­stellt, dass ich nach der zukünf­ti­gen Rechts­la­ge etli­che nicht hät­te machen dürfen.
    Vie­le Grüße
    Ralf

  44. Bastian Hofmann 28. April 2018, 16:03   »

    Hal­lo Gunter,

    auch bei mir ist die Ver­un­si­che­rung groß. Ich foto­gra­fie­re ledig­lich für mich pri­vat und tei­le die Bil­der auf kei­ner­lei Plattform. 

    In jeg­li­chen Berich­ten zum DSGVO lese ich immer, dass jeder der Foto­gra­fiert betrof­fen ist. Jedoch steht in Art. 2 Abs. 2c:
    „Die­se Ver­ord­nung fin­det kei­ne Anwen­dung auf die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten
    durch natür­li­che Per­so­nen zur Aus­übung aus­schließ­lich per­sön­li­cher oder fami­liä­rer Tätigkeiten,“

    Ob ich nun betrof­fen bin oder nicht, kann ich dadurch trotz­dem nicht mit Sicher­heit sagen. 

    Grü­ße aus Bochum

    • Das heißt, solan­ge Du nur Dei­ne Fami­lie für pri­va­te Zwe­cke foto­gra­fierst, ist das okay. Die pri­va­te Frei­heit endet dann aber schon, wenn Du die Bil­der irgend­wo ins Netz stellst.

      • Brigitte Grawe 29. April 2018, 14:23   »

        Soweit ich heu­te gele­sen habe, geht es schon um die Fer­ti­gung der Fotos. Damit wer­den ja bereits Daten erzeugt. D.h., man darf sol­che Fotos ohne ver­trag­li­che Absi­che­rung jed­we­der dar­auf sicht­ba­ren Per­son gar nicht mehr machen. Egal ob mit oder ohne Veröffentlichungsabsicht.

        • Yvonne 8. Juni 2018, 23:59   »

          «…zur Aus­übung aus­schließ­lich per­sön­li­cher oder fami­liä­rer Tätigkeiten,“

          Mich wür­de hier inter­es­sei­ren, ob mit «per­sön­lich» = «pri­vat» zu ver­ste­hen ist!

          Denn da bin ich mir nicht so sicher…
          ob die­se Inter­pre­ta­ti­on von uns «Lai­en» wirk­lich rich­tig ist!

          Sind alle Fotos legal, so lan­ge ich sie nur für mich pri­vat nut­ze? Oder gilt dies nur solan­ge es sich um per­sön­li­che Bil­der han­delt? Aber wenn ich selbst Bil­der von «mei­ner Per­son» anfer­ti­ge, muss ich mir selbst wohl kei­ne Erklä­rung unter­schrei­eben ‑oder? :-)

          Fra­gen über Fragen ;-)

          VG

  45. Martin Berg 28. April 2018, 11:44   »

    Ja toll, dann ver­kür­zen wir die Foto­gra­fie ein­fach auf Still­le­ben (3 l?) und per­so­nen­lo­se Land­schaf­ten – Ata­ca­ma oder Auyan Tepui auf der Pla­teau­flä­che gehen viel­leicht noch?

    Viel­leicht soll­te man das neue Gesetz noch etwas erwei­tern und jeg­li­ches unau­to­ri­sier­tes per­so­nen­be­zo­ge­nes Malen und Zeich­nen auch verbieten.
    Das geschieht zwar ana­log, ist aber auch Datenspeicherung.

    • Ana­log foto­gra­fie­ren soll angeb­lich wei­ter­hin pro­blem­los sein, da hier u.a. kei­ne Zeit- und GPS-Daten gespei­chert wer­den. Ach­tung: Dies ist kei­ne Rechtsberatung :)

      • Tobias 22. Mai 2018, 22:35   »

        auch ein ana­lo­ges Foto einer Per­son ist eine per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten­er­he­bung. Die DSGVO unter­schei­det nicht zwi­schen digi­ta­len und ana­lo­gen Daten.

    • Das ist ein sehr grif­fi­ges Argu­ment: soll­te man einem Por­trait­zeich­ner Papier und Blei­stift ver­bie­ten, wenn er z.B. im Café Por­trait­stu­di­en macht? Und wird es so rich­tig bedenk­lich, wenn er unter sei­ne Zeich­nung xxCa­fe in xx um xxUhr schreibt? Es geht ja bei die­ser Ver­ord­nung um Per­sön­lich­keits­rech­te, nicht unbe­dingt nur um digi­ta­le Ver­brei­tung. Also betrifft es auch das Ana­lo­ge und über­haupt alles künst­le­risch auf­zeich­nen­de Beob­ach­ten der Welt . Fassungslos.

Unsere Empfehlungen*

  • Astrofotografie: Spektakuläre Bilder ohne Spezialausrüstung!
  • Excire Search für Lightroom: Bilder finden statt Suchen!
  • Foto Koch
  • Lutufy.Me LUTs für Lightroom, Premiere, Davinci etc.
  • Artlist - freie Musik für eure Videos!
  • Motion Array - Vorlagen, Plugins etc. für euren Videoschnitt!
Wir nutzen diese Produkte selber, bekommen aber eine kleine Provision, wenn ihr über diese Links kauft.

Letzte Kommentare

  • Gunther: Ich würde immer beim originalen Raw Format bleiben, das hat einige Vorteile. Die Konversion nach DNG kostet nur Zeit und bringt eher Nachteile.... (→ weiterlesen)

  • Stefan: Hi Gunther, deine Videos und auch dein Buch „Diana lernt fotografieren“ haben mir geholfen die Fotografie zu lernen und zu verstehen. Eine Frage habe ich aber noch, aktuell arbeite ich in Lightr... (→ weiterlesen)

  • Gunther: Ok, ich nehme den Artikel mal raus, hab da lange nichts mehr bestellt.... (→ weiterlesen)

  • Andreasw: Ich hatte in 2018 auch bei ZOR bestellt, war zufrieden. Ich frage mich aber was da grad los ist - ich hatte jetzt erst übers Kontaktformular angefragt, dann vor drei Werktagen per Mail, keine Reaktio... (→ weiterlesen)

  • Alois Micheler: Danke für diese Mitteilung, ich fotografiere viel abends in der Kirche (abends) - nehme da durchwegs M - 5,6 / 30 das geht soweit ganz gut - will nur keinen Blitz verwenden. Werde einmal diese Blend... (→ weiterlesen)