Zum Fliegen fast aller Fotodrohnen benötigt ihr seit dem 1.1.2021 den kleinen Drohnenführerschein, auch EU Kompetenznachweis genannt. Wo und wie ihr den derzeit noch kostenlos machen könnt, fasse ich euch hier einmal zusammen.
Seit 1. Januar 2021 gilt eine neue EU-Drohnenverordnung, die leider etwas kompliziert ist mit ihren Klassen und Übergangsregeln, daher fasse ich euch hier einmal das Wichtigste, was vermutlich für 95% der Drohnenpiloten unter euch relevant ist, zusammen. Wenn ihr es genau wissen wollt, findet ihr viele weitere Details hier.
Grundsätzlich müsst ich euch seit Anfang 2021 als Drohnenpilot (egal ob privat oder gewerblich) in der EU beim Luftfahrtbundesamt registrieren und eine gültige Drohnenversicherung vorweisen. Zusätzlich müsst ihr einen Drohnenführerschein machen, wenn ihr eine Drohne fliegt, die schwerer als 250 Gramm ist. Das betrifft so ziemlich jede aktuelle Drohne mit Ausnahme der DJI Mavic Mini und Mini 2.
In Zukunft werden Flugdrohnen in 5 Klassen (C0 bis C4) eingeteilt werden, das betrifft allerdings vornehmlich zukünftige Modelle, die derzeit noch nicht auf dem Markt sind. Derzeitig verfügbare Modelle und alle Drohnen, die vor dem 1.1.2023 produziert werden, fallen unter eine Ausnahmeregel.
In diesem Artikel beziehe ich mich daher auf diese Ausnahmeregel (weil sie uns heute betrifft) und ich beziehe mich auf Drohnen mit einem Gewicht von über 250g, weil das diejenigen sind, die für das ernsthafte Fotografieren und Filmen in der Regel benutzt werden. Weiterhin geht es hier ausschließlich um die private Nutzung von Fotodrohnen, weil die allermeisten von euch ihre Drohnen vermutlich privat nutzen.
Also: Ihr habt eine Drohne, die vor dem 1.1.2023 produziert wurde, schwerer ist als 250 g und die ihr privat nutzt. Dann gilt jetzt folgendes:
- Ihr benötigt eine gültige Drohnenversicherung
- Ihr müsst euch beim Luftfahrtbundesamt registrieren
- Einige Tage nach der Registrierung erhaltet ihr nach Prüfung eurer Ausweisdokumente eine UAS-Betreiber-Nummer (e‑ID), diese müsst ihr auf eurer/euren Drohne(n) anbringen.
- Ihr braucht den kleinen Drohnenführerschein oder EU-Kompetenznachweis. Derzeit könnt ihr den noch kostenlos machen, es gibt allerdings Hinweise, dass sich das in Zukunft ändern kann.
- Ihr dürft nur weit weg (>150 m) von unbeteiligten Menschen fliegen. Im gesamten Flugbereich dürfen sich keine unbeteiligten Personen befinden. Außerdem gilt ein Mindestabstand von 150 m zu Wohn‑, Gewerbe‑, Industrie- oder Erholungsgebieten.
Wenn ihr zusätzlich den großen Drohnenführerschein macht, dann dürft ihr bis zu 50 m entfernt zu unbeteiligten Menschen fliegen. Der große Drohnenführerschein ist allerdings deutlich aufwendiger, ggf. mit Präsenzveranstaltungen und außerdem mit Kosten verbunden.
Dass Flugverbotszonen, Flugverbote in Nationalparks und andere grundlegende Voraussetzungen beachtet werden müssen, versteht sich von selbst.
Der erste Schritt ist in jedem Fall, eine Drohnenversicherung abzuschließen. Die benötigt jeder Drohnenpilot. Zusätzlich müsst ihr, wenn ihr wenn ihr eine Drohne habt, die schwerer als 250 g ist den kleinen Drohnenführerschein machen, denn ansonsten dürft ihr eure Drohne in der EU nicht fliegen!
- Registriert euch zunächst hier als Betreiber einer Drohne (erforderlich). Dort müsst ihr ein Foto eures Personalausweises hochladen und Angaben zu eurer Drohnenversicherung (ohnehin schon länger Pflicht!) hinterlassen.
- Loggt euch nun mit euren Zugangsdaten auf der LBA – OpenUAV Seite ein und schaut euch die Unterrichtsmaterialien in Ruhe an.
- Wenn ihr das Gefühl habt, die Grundlagen verstanden zu haben, könnt ihr einen Trainingslauf für die Prüfung mit 25 Multiple Choice Fragen absolvieren. Einmal müsst ihr dieses Training mindestens durchlaufen – um die Multiple Choice Fragen etwas besser kennenzulernen, kann es sinnvoll sein, das Training mehrmals zu machen, da es immer neue Fragen gibt.
- Wenn ihr das Training bestanden habt (mind. 75% richtig) könnt ihr die eigentliche Prüfung starten, die nun aus 40 Multiple Choice Fragen besteht. Auch hier braucht ihr mind. 75% richtige Antworten.
- Nun bekommt ihr ein PDF mit dem «Führerschein», dass ihr ausdrucken und immer bei euch führen müsst, wenn ihr fliegt, also am besten in die Drohnentasche legen oder auf dem Handy parat haben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, sich eine kleine Plastikkarte drucken zu lassen.
- Einige Tage nach der Registrierung bekommt ihr dann noch die eID zugesandt (bei mir hat es 4 Tage gedauert). Die Nummer müsst ihr an eure(n) Drohne(n) anbringen.
Bei meinen Recherchen haben mir die Infos aus Drohnen.de sehr weiter geholfen, daher an dieser Stelle vielen Dank an die Kollegen für die ausführlichen Recherchen und die gute Aufbereitung. Dort findet ihr bei Bedarf tiefer gehende Informationen, unter anderem auch eine Zusammenfassung der jeweilig anzuwendenden Regeln und Gesetze für viele heute verfügbaren Drohnenmodelle.
Ich hoffe, meine Zusammenfassung hat euch etwas weiter geholfen und motiviert, den Drohnenführerschein nun in Angriff zu nehmen, wenn ihr eine Drohne mit Gewicht >250g fliegt.
Ergänzung für Schweizer
Eine Leserin wies mich darauf hin, dass auch Schweizer sich über das LBA registrieren können und dann eine Deutsche Fernpilotenlizenz und e‑ID erhalten, mit der sie in der EU fliegen dürfen.
Meine Meinung
Persönlich finde ich es gut, dass es jetzt Regeln gibt. Es ist müßig, darüber zu diskutieren, ob die im Einzelnen so oder anders ausgestaltet hätten werden können oder ob man sie sinnvoll findet oder nicht. Fakt ist, dass das Fliegen einer Drohne in der EU ohne Führerschein oder gar ohne Versicherung strafbar ist und spätestens bei einem Unfall oder einer Anzeige (eines davon passiert früher oder später mit ziemlicher Sicherheit) gravierende Konsequenzen nach sich zieht.
Die neuen EU Drohnengesetze legen zumindest eine kleine Hürde gegenüber Leuten auf, die sich ohne groß nachzudenken ein solches Gerät kaufen und oft aus Unkenntnis oder Leichtsinn unverantwortlich damit umgehen. Das hat bereits in der Vergangenheit dafür gesorgt, dass Fotodrohnen einen schlechten Ruf bekommen haben. Wenn alle Nutzer damit verantwortlich umgehen, die Regeln beachten und dafür auch mal auf die eine oder andere Aufnahme verzichten, dann werden wir im Rahmen des Erlaubten auch in Zukunft tolle Fotos und Videos mit diesen Wunderwerken der Technik machen können. Eine fliegende Kamera ist einfach eine fliegende Kamera. :-)
Wenn ihr aufgrund dieses Artikels den Führerschein gemacht und bestanden habt, dann hinterlasst doch mal einen kurzen Kommentar, das würde mich freuen!
Keine Rechtsberatung
Ich habe die Infos zu diesem Artikel nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, aber dies kann und will natürlich keine Rechtsberatung sein. Checkt im Zweifelsfall bitte die offiziellen Quellen.